LRin Fischer zum Welttag gegen den Menschenhandel am 30. Juli
Innsrbuck (lk) - „Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und passiert überall
– auch wir leben auf keiner Insel der Seligen“, betont LRin Gabriele Fischer. Die Landesrätin ist für
das Staatsbürgerschaftswesen zuständig, bei dem auch die Koordination der Bekämpfung des Menschenhandels
in Tirol angesiedelt ist. Anlässlich des am 30. Juli stattfindenden Welttags gegen den Menschenhandel wird
einmal mehr auf dieses Verbrechen hingewiesen. „Aufgrund seiner geografischen Lage ist Österreich nicht nur
ein Transit-, sondern auch ein Zielland für Menschenhändler“, zeigt LRin Fischer auf.
Opfer sind meist Frauen, Kinder oder Personen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die meisten davon sind
Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die Opfer werden immer jünger. Oft werden die Betroffenen unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Österreich gelockt, indem ihnen Jobs in Aussicht gestellt werden. Danach
werden sie mit unverhältnismäßig hohen „Reiseschulden“ konfrontiert und zur Bezahlung derselben
genötigt.
Seit 2007 gibt es den „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel“. Dieser wird heuer erneuert
und auch die Länder bringen sich in die Ausgestaltung mit ein. „Es braucht klare Zuständigkeiten der
Bundesländer bei der Bekämpfung des Menschenhandels“, ist LRin Fischer überzeugt. Tirol empfiehlt
daher, in jedem Bundesland eine oder einen entsprechende/n KoordinatorIn zu bestellen, die/der die Vernetzung und
Koordination aller relevanten Stellen und Einrichtungen auf Landesebene übernimmt und das Land in der Task
Force Menschenhandel vertritt.
Zuständigkeiten der Länder bei der Bekämpfung des Menschenhandels
„Jedem Bundesland fallen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Menschenhandels zu“, stellt
LRin Fischer klar. Nur so kann die sexuelle Ausbeutung von Opfern von Menschenhandel – Stichwort Prostitution –
bekämpft und Präventionsarbeit geleistet werden. Im Kinder- und Jugendschutz soll ein verstärkter
Fokus auf die Bekämpfung von Kinderhandel gelegt werden. Darüber hinaus können die Bezirksverwaltungsbehörden
darauf sensibilisiert werden, in Verwaltungsstrafverfahren das Prinzip der Straffreiheit bei Opfern von Menschenhandel,
die zu Straftaten gezwungen wurden, anzuwenden.
„Ganz wichtig sind Leitfäden zur Identifizierung und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel“,
betont LRin Fischer. In diesem sensiblen Bereich wäre ein ExpertInnenteam für die Identifizierung und
Abklärung möglicher Fälle von Kinderhandel wünschenswert, so die für die Kinder- und Jugendhilfe
zuständige Landesrätin, die auch eine länderübergreifende sichere Unterbringungsmöglichkeiten
für die Opfer von Kinderhandel vorschlägt.
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