Rund 900.000 Steuerzahler ersparen sich 2018 den Weg zum Finanzamt und erhalten 200 Millionen
Euro Steuergutschrift zurück
Wien (bmf) - Um den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren, hat
das Finanzministerium im Juli 2017 die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung eingeführt und durchschnittlich
238 Euro Betroffenen an Steuergutschrift ausbezahlt. Dieses erfolgreiche Service für die Bürgerinnen
und Bürger wird nun fortgeführt. Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Steuererstattung, unabhängig von einem Antrag auf
Arbeitnehmerveranlagung. Das Finanzministerium schätzt, dass durch die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
im Jahr 2018 rund 200 Millionen Euro an Steuergutschrift an die Bürger überwiesen werden.
„Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung können wir die Serviceleistungen der Finanzverwaltung weiter
ausbauen, indem wir Steuerzahlern ohne Bürokratieaufwand zu ihrer Steuergutschrift verhelfen. Rund 900.000
Menschen werden heuer von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitieren und ersparen sich somit den Weg
zum Finanzamt“, so Finanzminister Hartwig Löger.
Von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitieren jene Steuerzahler, die bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung
für das Vorjahr eingereicht haben, ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben,
wo es zu einer Steuergutschrift kommt und aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass sonstige Absetzbeträge
vorhanden sind. 900.000 betroffene Bürger erhalten ein Informationsschreiben Ihres Finanzamts, das ab Anfang
August versendet wird.
Mehr Informationen zum Thema Antragslose Arbeitnehmerveranlagung unter http://www.bmf.gv.at/aanv
|