Löger: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
 als Serviceleistung für Österreichs Steuerzahler

 

erstellt am
30. 07. 18
13:00 MEZ

Rund 900.000 Steuerzahler ersparen sich 2018 den Weg zum Finanzamt und erhalten 200 Millionen Euro Steuergutschrift zurück
Wien (bmf) - Um den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren, hat das Finanzministerium im Juli 2017 die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung eingeführt und durchschnittlich 238 Euro Betroffenen an Steuergutschrift ausbezahlt. Dieses erfolgreiche Service für die Bürgerinnen und Bürger wird nun fortgeführt. Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Steuererstattung, unabhängig von einem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung. Das Finanzministerium schätzt, dass durch die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2018 rund 200 Millionen Euro an Steuergutschrift an die Bürger überwiesen werden.

„Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung können wir die Serviceleistungen der Finanzverwaltung weiter ausbauen, indem wir Steuerzahlern ohne Bürokratieaufwand zu ihrer Steuergutschrift verhelfen. Rund 900.000 Menschen werden heuer von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitieren und ersparen sich somit den Weg zum Finanzamt“, so Finanzminister Hartwig Löger.

Von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitieren jene Steuerzahler, die bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht haben, ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, wo es zu einer Steuergutschrift kommt und aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass sonstige Absetzbeträge vorhanden sind. 900.000 betroffene Bürger erhalten ein Informationsschreiben Ihres Finanzamts, das ab Anfang August versendet wird.

Mehr Informationen zum Thema Antragslose Arbeitnehmerveranlagung unter http://www.bmf.gv.at/aanv

 

 

 

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