Hartinger-Klein: EuGH-Urteil bestätigt
 österreichisches Gentechnik-Gesetz

 

erstellt am
26. 07. 18
13:00 MEZ

Durch die EuGH-Entscheidung wird die österreichische Rechtslage gestärkt, neue Züchtungsmethoden unterliegen weiterhin den bestehenden Regelungen
Luxemburg/Wien (bmasgk) - „Ich freue mich sehr, dass die Entscheidung des EuGH die bestehenden Regelungen zur Gentechnikfreiheit in Österreich stärkt. So kann das bekannt hohe Niveau der Gentechnikfreiheit in Österreich auch weiterhin aufrechterhalten werden“, begrüßt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein das EuGH-Urteil zu Mutageneseverfahren vom 25. Juli. „Wir hoffen, dass sich auch die anderen europäischen Staaten der strengen österreichischen Rechtslage angleichen.“

Der EuGH folgt mit der heutigen Entscheidung zu den Mutageneseverfahren der Stellungnahme des Generalanwalts. Demnach unterliegen diese auch künftig keiner pauschalen Regelung auf EU-Ebene, sondern sind weiterhin durch nationale Gesetze im Einklang mit dem EU-Recht geregelt.

Nach dem österreichischen Gentechnikgesetz sind Zufallsmutationen (ungerichtete Mutagenesen), die zu den herkömmlichen Züchtungsverfahren zählen, erlaubt. Aus österreichischer Sicht werden weiterhin alle gerichteten Mutageneseverfahren – also absichtlich initiierte Mutationen – dem Gentechnikgesetz unterliegen und sind demnach verboten. Neue Mutageneseverfahren müssen jedenfalls von Fall-zu-Fall geprüft werden, ob diese zugelassen werden oder verboten sind.

 

 

 

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