Zoller-Frischauf: „Präventionsarbeit ist der beste Jugendschutz“
Innsbruck (lk) - Wie viele Verstöße hat es im vergangenen Jahr gegen das Tiroler Jugendförderungs-
und Jugendschutzgesetz gegeben? Wie viele Strafen konnten vermieden werden? Diese Zahlen hat sich Tirols Jugendlandesrätin
Patrizia Zoller-Frischauf angesehen und zieht Bilanz.
„Im Jahr 2017 gab es tirolweit 236 Übertretungen hinsichtlich des Alkoholkonsums, beim Tabakkonsum waren es
138. Diese Entwicklung ist zu begrüßen: Im Jahr 2014 waren es beim Alkohol noch 460 angezeigte Verstöße
und beim Rauchen 251 Übertretungen“, informiert LRin Zoller-Frischauf. Die meisten Beanstandungen gibt es
nach wie vor beim unerlaubten Erwerb, Konsum und der Weitergabe von Tabak und Alkohol. Weitere Delikte, bei denen
es zu Übertretungen kommt, betreffen die Ausgehzeiten und den Erwerb, Besitz oder Gebrauch von jugendgefährdenden
Medien. Insgesamt wurden bei allen Delikten zusammen 411 Übertretungen verzeichnet.
Beratung hat Vorrang vor Strafe
„Es ist wichtig zu betonen, dass die Beratung Vorrang vor der Strafe hat. Es geht also zentral um Präventionsarbeit,
gemeinsam mit den Jugendlichen und Eltern“, so die Jugendlandesrätin. „Bei einer erstmaligen Übertretung
nach dem Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz wird von einer Bestrafung abgesehen, wenn Betroffene
an einem Informations- und Beratungsgespräch teilnehmen. Die jugendschutzrechtlichen Vorschriften werden dann
gemeinsam besprochen und das Verhalten der Jugendlichen reflektiert. Ziel der Beratung soll es sein, die Jugendlichen
von weiteren Übertretungen abzuhalten und über die möglichen Konsequenzen aufzuklären.“ Nehmen
Jugendliche innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ohne wichtigen Grund an einem Informations- und Beratungsgespräch
jedoch nicht teil, so wird das Strafverfahren fortgesetzt.
Beratungsangebot wirkt
Die Beratungen werden laut LRin Zoller-Frischauf gut angenommen: „Von den 411 Übertretungen im Jahr 2017 hatten
145 Fälle eine Geldstrafe zur Folge. Die restlichen 266 Übertretungen konnten mittels eines Beratungsgesprächs
gelöst und damit einige Strafen vermieden werden.“
Einheitlicher Jugendschutz in Österreich
Der Schutz der Jugendlichen hat für LRin Zoller-Frischauf Priorität. Im April dieses Jahres lud die Landesrätin
die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Juliane Bogner-Strauß und die JugendreferentInnen
der Bundesländer nach Hall in Tirol zur Konferenz. Das zentrale Ergebnis: Die anwesenden VertreterInnen haben
sich gemeinsam für die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze in Österreich ausgesprochen. Ab 1. Jänner
2019 werden die Bestimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum in allen österreichischen Bundesländern einheitlich
sein. Beim Konsum von Alkohol gilt das Schutzalter von 16 Jahren, harte alkoholische Getränke sind bis 18
Jahre verboten. Das Schutzalter beim Rauchen wird einheitlich auf 18 Jahre angehoben.
Vergehen gegen Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz
Bei Übertretungen sind ausschließlich Verwaltungsstrafen vorgesehen, als Strafbehörde fungiert
die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Straftatbestände, die in die Zuständigkeit
der Gerichte fallen, gibt es im Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz nicht.
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