Hartinger-Klein: Arbeitszeitgesetz ist
 auf Punkt und Beistrich einzuhalten!

 

erstellt am
06. 08. 18
13:00 MEZ

"Wir haben die Verpflichtung, unsere Arbeitnehmer zu schützen!"
Wien (bmasgk) - Anlässlich der aktuellen Berichterstattung erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein: "Die Aufregung um die aufgezeigte Gleitzeitvereinbarung ist verständlich und groß. Klar festzuhalten ist aber, dass diese sowohl nach dem derzeit geltenden als auch nach dem ab 1. September 2018 in Kraft tretenden neuem Arbeitszeitgesetz gesetzeswidrig ist. Auch die Arbeiterkammer hat dies in einer Aussendung bereits festgestellt."

"Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf kein Freibrief für unsoziale und ungesetzliche Arbeitsmaßnahmen sein. Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Unternehmen eine flexible Arbeitsgestaltung zu fairen und gerechten Bedingungen ermöglichen. Unternehmen die aber - wie im veröffentlichten Fall - agieren, müssen mit empfindlichen Strafen und scharfen Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat rechnen", so Hartinger-Klein abschließend.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at