Anteil der gesundheitsschädlichen Proben weiter gesunken
Wien (pk) – Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 90 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt
( III-164 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel,
Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen
jedoch auf nationaler Ebene. Dabei wurden die guten Ergebnisse des Vorjahres noch übertroffen: die Beanstandungsquote
bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben konnte von 0,5% auf 0,4% gesenkt werden. Die Zahl der
Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag auf demselben Niveau wie 2016, nämlich bei 8,3%. Die Sicherheit
der Lebensmittel in Österreich habe für sie oberste Priorität, betont die zuständige Ministerin
Beate Hartinger-Klein im Vorwort, die zudem eine Weiterentwicklung der heimischen Standards sowie eine Verbesserung
der Kennzeichnung anstrebt.
Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe
Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2017
gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese sind das Resultat gemeinsamer
Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK). Insgesamt wurden im Jahr
2017 47.625 Betriebskontrollen durchgeführt und 28.026 Proben begutachtet.
Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 23.127 Fällen (82,5%) keinen Grund zur Beanstandung.
Als gesundheitsschädlich wurden 117 Proben (0,4%) beurteilt, 891 Proben (3,2%) waren für den menschlichen
Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe
waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.813 Proben
(10%). Bei 376 Proben (1,3%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 1.233 Proben (4,4%) wurden aus diversen anderen
Gründen (z. B. Verstoß gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die
Beanstandungsquote bei 17,5%. Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich
eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,5% lag, bei Planproben betrug sie lediglich
0,2%.
Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich bei der Produktgruppe Suppen ohne Fleisch,
gefolgt von Spielwaren, Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung, Teigwaren sowie Pökel- und Rauchfleisch.
47 der 117 gesundheitsschädlichen Proben (40,2%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln
beanstandet. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in 25 Proben (21,4%).
19 Beanstandungen (16,2%) wegen Kontaminanten waren fast ausschließlich auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
zurückzuführen. Die 21 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (18,0%) entfielen
großteils auf Spielwaren. Fünf Proben (4,3%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung
als gesundheitsschädlich beurteilt. Keine Probe war wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.
Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen
durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse
oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung der
Kontamination von Gewürzen, der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Wimperntuschen und Shampoos,
der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität auf Berghütten
bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen oder Pestizidrückstände.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung
und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit
bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.
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