Lebensmittelsicherheitsbericht 2017 zieht positive Bilanz

 

erstellt am
06. 08. 18
13:00 MEZ

Anteil der gesundheitsschädlichen Proben weiter gesunken
Wien (pk) – Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 90 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt ( III-164 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Dabei wurden die guten Ergebnisse des Vorjahres noch übertroffen: die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben konnte von 0,5% auf 0,4% gesenkt werden. Die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag auf demselben Niveau wie 2016, nämlich bei 8,3%. Die Sicherheit der Lebensmittel in Österreich habe für sie oberste Priorität, betont die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein im Vorwort, die zudem eine Weiterentwicklung der heimischen Standards sowie eine Verbesserung der Kennzeichnung anstrebt.

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe
Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2017 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese sind das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK). Insgesamt wurden im Jahr 2017 47.625 Betriebskontrollen durchgeführt und 28.026 Proben begutachtet.

Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 23.127 Fällen (82,5%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 117 Proben (0,4%) beurteilt, 891 Proben (3,2%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.813 Proben (10%). Bei 376 Proben (1,3%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 1.233 Proben (4,4%) wurden aus diversen anderen Gründen (z. B. Verstoß gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 17,5%. Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,5% lag, bei Planproben betrug sie lediglich 0,2%.

Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich bei der Produktgruppe Suppen ohne Fleisch, gefolgt von Spielwaren, Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung, Teigwaren sowie Pökel- und Rauchfleisch. 47 der 117 gesundheitsschädlichen Proben (40,2%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln beanstandet. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in 25 Proben (21,4%). 19 Beanstandungen (16,2%) wegen Kontaminanten waren fast ausschließlich auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zurückzuführen. Die 21 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (18,0%) entfielen großteils auf Spielwaren. Fünf Proben (4,3%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt. Keine Probe war wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung der Kontamination von Gewürzen, der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Wimperntuschen und Shampoos, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität auf Berghütten bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen oder Pestizidrückstände.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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