Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft fordert Anmeldeverpflichtung – Deren Einhaltung
auch durch Online-Plattformen muss in Folge strikt überprüft werden
Wien (pwk) - Wer etwa in Berlin ohne Registrierungsnummer die Hälfte seiner Wohnung oder mehr als Ferienwohnung
vermietet, dem drohen hohe Bußgelder bis 500.000 Euro. Wohnraumverknappung, Steuer- und Abgabenhinterziehung,
faire Wettbewerbsbedingungen mit gewerblichen Anbietern - all das sind gute Gründe eine Anmeldeverpflichtung
einzuführen und dafür, deren Einhaltung strikt zu überprüfen.
In Österreich bestehen nur in einigen Bundesländern Regelungen zur verpflichtenden Meldung einer Beherbergungstätigkeit,
die über eine Plattform vermittelt wird. Auch die Verpflichtung für diese Beherberger, Nächtigungs-
bzw. Ortstaxen abzuführen, ist in einigen Bundesländern noch nicht klar geregelt.
„Mit einer gesetzlichen Regelung alleine ist es aber noch nicht getan“, sagt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau
der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Denn die Gesetze müssen dann auch konsequent vollzogen werden, Plattformbetreiber und Unterkunftgeber haben
sich wie alle anderen an die Spielregeln zu halten und bei Nichteinhaltung die Konsequenzen zu tragen. Jeder Arbeitgeber
und jeder Arbeitnehmer hat schließlich ebenfalls Steuern und Abgaben zu entrichten.
"Während Unternehmer bei geringsten Verwaltungsübertretungen hohen Sanktionen ausgesetzt sind, sind
die Strafen für die Nicht-Meldung einer Beherbergungstätigkeit mit ein paar hundert Euro wenig abschreckend“,
so Andrea Steinleitner, Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ. Letztlich werden ohne Meldung
ja nicht nur Orts- oder Nächtigungstaxe nicht abgeführt, sondern es fehlt auch jegliche Kontrollmöglichkeit
bezüglich anderer Steuern und Abgaben. „Das Thema ‚touristische Zimmervermietung‘ muss daher - wie im Regierungsprogramm
vorgesehen - auch Teil der zukünftigen Tourismusstrategie sein“, fordern Nocker-Schwarzenbacher und Steinleitner.
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