Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfiehlt Reformprozess – Zielerreichung
der FTI-Strategie 2020 laut dessen Tätigkeitsbericht unwahrscheinlich
Wien (pk) - Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfiehlt in seinem Tätigkeitsbericht
2017 an den Nationalrat, einen klaren politischen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung des österreichischen
FTI-Systems zu legen. Österreich sollte entsprechend seinem Potenzial und der erklärten Zielsetzung der
FTI-Strategie zu den führenden Innovationsnationen aufschließen, wird im Bericht eingemahnt. Der Abstand
zu den Innovation Leaders liege derzeit aber wieder auf dem Niveau von 2009. Es sei nicht gelungen, in neun Jahren
Plätze gutzumachen, geschweige denn in die Gruppe der führenden Innovationsnationen vorzustoßen,
wie es die FTI-Strategie vorsieht.
Gerade in Zeiten dramatischer Veränderungen durch den digitalen Wandel sei Wissenschaft, Forschung und Innovation
von entscheidender Bedeutung, führt der Rat weiter aus. Neben der Erarbeitung einer FTI-Strategie 2030 und
einem Fokus auf die Steigerung der Innovationseffizienz seien jene Baustellen in der wissenschaftlichen und technologischen
Leistungsfähigkeit Österreichs zu adressieren, auf die der Rat seit Jahren aufmerksam mache. Als vier
zentrale Bereiche werden dabei die FTI-Governance, Hochschulen und Grundlagenforschung, die Forschungsförderung
sowie innovative Unternehmensgründungen hervorgehoben. Darüber hinaus verweist der Bericht etwa auch
auf die Notwendigkeit europäischer Positionen, um den Wandel aktiv zu gestalten.
Reformprozess zu FTI-Strategie 2030 für FTI-Governance
Da der Zeithorizont der FTI-Strategie 2020 näher rückt und das Ziel, zu den führenden Innovationsnationen
vorzustoßen, nicht erreicht werden könne, empfiehlt der Rat für Forschung und Technologieentwicklung
die Neukonzeption der strategischen Zielsetzungen der FTI-Politik und die Erarbeitung einer FTI-Strategie 2030.
Augenmerk soll hier insbesondere auf die weitere Steigerung der Innovationseffizienz und auf die globalen "Grand
Challenges" wie Digitalisierung, Dekarbonisierung und alternde Gesellschaft gelegt werden. So ist aus Sicht
des Rates etwa auf höchster politischer Ebene eine "Reformagenda FTI" und die Entwicklung eines
übergeordneten nationalen Themenmanagements erforderlich. Als ein zentraler Punkt dabei wird die Ausarbeitung
von nachvollziehbaren Heuristiken bei der Themenfindung genannt.
Empfehlungen zur strukturellen Weiterentwicklung der Hochschulen und Grundlagenforschung
Eine strukturelle Weiterentwicklung des Hochschulraumes - etwa mit strategischer Abstimmung der Aufgaben und Funktionen
von Universitäten und Fachhochschulen sowie Ausbau des FH-Sektors - empfiehlt der Rat ebenso wie die Einführung
eines qualitätsorientierten Studienplatzmanagements. Im Zuge dessen solle auch der Kreis der BezieherInnen
von Studienbeihilfe ausgeweitet werden. Auszubauen seien die personellen und infrastrukturellen Ressourcen der
Universitäten, zumal die in vielen Studienfächern schlechte Betreuungsrelation laut Bericht einer der
Hauptgründe für längere Studiendauer und hoher Drop-out-Quote sei. Eine Steigerung der Qualität
wie Quantität des Forschungsoutputs sei auch mit einer signifikant erhöhten Finanzierungsgrundlage zu
gewährleisten.
Beim Thema Datenschutz plädiert der Rat dafür, sämtliche Öffnungsklauseln für wissenschaftliche
Forschungszwecke zu nutzen und keine über die DSGVO hinausgehenden Hürden aufzubauen. Hinsichtlich Digitalisierung
empfiehlt er den raschen Aufbau digitaler Infrastrukturen samt Implementierung digitaler Technologien sowie die
Maßnahmen der Digital Roadmap Austria mit Nachdruck umzusetzen. Nicht zuletzt sollten aus Sicht des Rats
laut seinen wiederholten Empfehlungen bis 2020 zwei Prozent des BIP für den tertiären Bildungsbereich
zur Verfügung stehen.
Effizienz und Effektivität für die Forschungsförderung, Optimierung der Rahmenbedingungen für
innovative Jungunternehmen
Im Hinblick auf die Forschungsförderung spricht sich der Rat für eine Steigerung der Effizienz und Effektivität
aus. Dazu seien unter Einbindung relevanter Stakeholder Reformen erforderlich, um überlappende Mehrfachstrukturen,
Überregulierung, Zersplitterungen, unklare Zuständigkeiten und ein komplexes, nicht harmonisiertes Regelwerk
für einzelne Instrumente konsequent zu beseitigen. Neben einer Verbesserung des Zugangs zu und der wissenschaftlichen
Nutzung von Daten der Bundesstatistik geht es dem Rat etwa auch um eine deutliche Erhöhung der kompetitiv
vergebenen Mittel zur Förderung der Grundlagenforschung (FWF) auf das Niveau führender Länder, sowie
um eine ebenso deutlich höhere Dotierung der angewandten F&E-Förderung. Zu den Empfehlungen des Rats
zählen außerdem eine Fokussierung auf Maßnahmen zur Erhöhung des privaten Anteils der F&E-Finanzierung
sowie die Attraktivierung der indirekten Forschungsförderung für Jungunternehmen.
Im Zusammenhang mit innovativen Unternehmensgründungen sollten aus Sicht des Rats die rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen optimiert werden. Das umfasse etwa einen leichteren Zugang zum Förderpaket, eine Steuerentlastung
für GründerInnen samt Unterstützung durch die Sozialversicherung im Lohnbereich, sowie die Entwicklung
neuer Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Jungunternehmen und KMU.
Europäische Positionen für den digitalen Wandel
Enthalten sind in dem Bericht neben den umfassenden Empfehlungen und Stellungnahmen des Rats im Jahr 2017 auch
Entwicklungen und Untersuchungen in diesem Bereich. Um den digitalen Wandel aktiv zu gestalten, seien außerdem
dringend europäische Positionen gefordert, etwa ein proaktiver Gestaltungswille für eine wettbewerbsstarke
Wissensgesellschaft und Wissensökonomie hinsichtlich Arbeit und Tätigkeitsformen. Im Hinblick auf den
globalen Wettbewerb der Wirtschaftsräume seien Forschung, Innovation und industrielle Produktion zu geopolitisch
strategischen Faktoren geworden. Zu forcieren sei demnach auch eine aktive europäische Industriepolitik, etwa
mit Übernahmeschutzstrategien sowie mit Umsetzung von effektiven Initiativen zur Investitionsstimulierung.
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