Österreichs Männer werden pro Jahr um vier Monate älter, österreichische
Frauen um drei Monate. Der Unterschied der Lebenserwartung zwischen Männern und Frauen geht weiter zurück.
Wien (valida) - Die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlicht in Abständen
von etwa zehn Jahren sogenannte Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln/Tafeln), die unter anderem für die Bewertung
von betrieblichen Pensionsverpflichtungen (so etwa zuletzt in 1999 und 2008) dienen. Die AVÖ beabsichtigt
nun auch heuer, noch im August 2018, nach eingehenden statistischen Analysen der Entwicklungen der letzten zehn
Jahre, neu erstellte Tafeln zu veröffentlichen. Der aktuell betroffene Anwendungsbereich erstreckt sich insbesondere
auf Pensionskassen, als Anbieter betrieblicher Altersvorsorgeprodukte, wie auch auf Unternehmen, welche ihr Sozialkapital
(vor allem Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen) intern über die Bildung von entsprechenden
Rückstellungen finanzieren.
„Das erfreuliche Ergebnis der Analysen zeigt, dass der seit Jahrzehnten in Österreich vorherrschende Trend
hin zu steigender Lebenserwartung sich auch in den letzten zehn Jahren ungebrochen fortgesetzt hat“, erläutert
Dipl.-Ing. Manfred Rapf, Präsident der AVÖ. So betrug etwa die prognostizierte Lebenserwartung (beispielhaft
für Angestellte) eines im Jahr 2008 65-jährigen Mannes 85,3 Jahre, jene einer in 2008 65-jährigen
Frau 89,0 Jahre. Bis zum Jahr 2018 ist die Lebenserwartung nun auf 88,7 bzw. 91,4 Jahre angestiegen. Das bedeutet
pro Jahr einen Anstieg von etwa vier Monaten bei Männern bzw. etwa drei Monaten bei Frauen. „Bemerkenswert
ist zudem auch der Rückgang im Unterschied der Lebenserwartung zwischen Männern und Frauen von 3,7 auf
2,7 Jahre“, ergänzt Dipl.-Ing. Dr. Reinhold Kainhofer, in der AVÖ hauptverantwortlich für die Erstellung
der neuen Rechnungsgrundlagen.
Der zitierte 10-Jahresrhythmus hat sich aufgrund des in diesem zeitlichen Abstand stattfindenden Mikrozensus vor
Jahrzehnten eingebürgert, darüber hinaus ist dies auch aufgrund von zwischenzeitig eingetretenen Veränderungen
in der Gesetzeslage (aktuell z.B. Abschaffung der befristeten Invaliditätspension und Einführung des
Rehabilitationsgeldes) sinnvoll und geradezu notwendig.
Pensionskassen und Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen über die Bildung von Pensionsrückstellungen
finanzieren, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ausreichende Reserven für die Auszahlungen der Pensionen
zu bilden. Diese werden nun neu zu bewerten sein. Es ist jedoch anzumerken, dass die Berechnung dieser Reserven
auf zahlreichen Parametern beruht, womit eine pauschale Aussage über eine allfällige Erhöhung der
Reserven seriös nicht möglich ist, sondern nur von den damit beauftragten versicherungsmathemischen Sachverständigen
ermittelt werden kann. Zu beachten ist auch, dass in einigen gesetzlichen Grundlagen, wie beispielsweise dem Einkommensteuergesetz
oder dem Pensionskassengesetz, spezielle Verteilungsregelungen vorgesehen sind.
|