UniFinV (Universitätsfinanzierungsverordnung) tritt in Kraft
Wien (bmbwf) - Der Nationalrat hat am 28. Februar 2018 die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Universitätsfinanzierung
beschlossen. Nun tritt die entsprechende Durchführungsverordnung in Kraft. „Die gesetzliche Umsetzung und
nunmehr auch vorliegende Verordnung zur Universitätsfinanzierung ist das Ergebnis eines zehnjährigen
Diskussionsprozesses. Es handelt sich um einen ‚Paradigmenwechsel‘ in Richtung kapazitätsorientierter Studienplatzfinanzierung.
Eine bessere Steuerung der Universitäten und eine faire Verteilung der finanziellen Ressourcen sind damit
möglich geworden.“, so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann.
Durch die neue Verordnung wird die Verteilung des Universitätsbudgets umgesetzt, das für die kommenden
drei Jahre 2019 bis 2021 auf einen neuen Rekordwert von rund 11 Mrd. Euro angestiegen ist. Mit der neuen Universitätsfinanzierung
wird ab der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 auch der Universitätszugang neu geregelt. Die
Universitäten erhalten ab Herbst 2019 die gesetzliche Möglichkeit für neue Zugangsregelungen in
Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen und sie können Regelungen für nur standortspezifisch
überlaufene Studienrichtungen einführen. Darüber hinaus haben die Universitäten künftig
die Möglichkeit, individuelle Eignungs-Feedbacks anzubieten. „Studierende werden damit bei ihrer Studienwahl
professionell unterstützt. Wir wollen nicht weniger, sondern mehr aktive Studierende und sie sollen auch faire
Chancen haben, in der Zeit fertig zu werden“, so Faßmann.
Die zur Verfügung stehenden Plätze für die Studienfächer Recht, Erziehungswissenschaften und
Fremdsprachen resultieren aus einem Mix an Indikatoren, nämlich Studienanfänger, prüfungsaktive
Studierende und Studienabschlüsse. Damit wird es zwar zu einer Reduktion der Anfängerzahlen kommen. In
Hinblick auf die hohen Abbruchraten bei diesen Studien – fast 50 % bei Pädagogik, über 65 % bei Fremdsprachen
und sogar knapp 72% bei Jus – werden die Absolventenzahlen aufgrund der deutlich besseren Betreuungsrelationen
aber hoffentlich steigen. Im Studienfach Jus etwa entsprechen die nun zur Verfügung stehenden Studienplätzen
den bisherigen Anfängern, die prüfungsaktiv wurden. „Wichtig ist auch, eine bessere Verteilung der Studierenden
auf die Vielfalt der angebotenen Studien zu erreichen. Wir haben österreichweit 160 Studienrichtungen“, so
der Wissenschaftsminister.
Von dieser umfangreichen Reform profitieren Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie Universitäten gleichermaßen.
Die Studierenden profitieren durch qualitativ höherwertige Studienbedingungen und bessere Betreuungsverhältnisse.
Faßmann dazu: „Es ist zynisch, jungen Menschen einen freien Hochschulzugang vorzugaukeln und sie gleichzeitig
mit schlechten Betreuungsverhältnissen und Knock-Out Prüfungen zu konfrontieren. Das ist ein überflüssiges
Spiel mit der Lebenszeit junger Menschen.“
|