15a-Verhandlungen zur Kinderbetreuung, gemeinsame Stellungnahme der Länder: Hauptkritikpunkt
ist die vom Bund geplante Mittelkürzung bei gleichzeitiger Erhöhung der Anforderungen
Eisenstadt (blms) - Die Bundesregierung will laut dem Entwurf für eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung
bis 2022 den zuständigen Ländern und Gemeinden künftig 110 Millionen Euro pro Jahr für Kinderbetreuungseinrichtungen
zur Verfügung stellen – um 32,5 Millionen Euro weniger als zuletzt. Das bedeutet eine Kürzung um mehr
als 22 %. Diese Mittelkürzung bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Anforderungen an Länder und
Gemeinden lehnen die Länder Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien
ab. Das Burgenland hat in seiner Vorsitz-Funktion in der Landeshauptleutekonferenz am 30. Juli eine gemeinsame
Stellungnahme an den Bund übermittelt. Kritisch beurteilen die Bundesländer das geplante Kopftuchverbot
in Kindergärten. Eine Vermischung von Elementar- und Schulthemen bei den Verhandlungen lehnen die Länder
ab – konkret treten sie gegen eine Verknüpfung von Verhandlungen zur Elementarpädagogik mit jenen zur
Änderung der Landeslehrer-Controllingverordnung auf.
Die Pläne des Bundes hätten einen weitaus höheren Verwaltungsaufwand, mehr Anforderungen an das
Personal und zum Teil nicht erfüllbare Zielvorgaben zur Folge, kritisieren die Länder in ihrer Stellungnahme.
Kritisiert wird auch, dass der Bund auf Grundlagendokumente verweist, die zum Teil nicht bekannt seien oder noch
nicht existieren würden. „Die Kriterien, um überhaupt Bundesgelder aus der Art. 15a B-VG Vereinbarung
zu bekommen, sind völlig praxisfern und müssen zurückgenommen werden – nicht erreichbare Zielvorgaben,
überbürokratisierte Regelungen und zwanghaft anmutende Kontrollinstrumente sind nicht zielführend“,
so die Länder einhellig. Die vorgeschlagenen Zielzustände des Bundes seien „insgesamt unrealistisch und
deren Erreichung liegt Großteils nicht im Einflussbereich der Länder“.
Kopftuchverbot: Skepsis betreffend Relevanz und Verfassungskonformität
Das von der Bundesregierung geplante Verbot des Tragens weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung
(Stichwort „Kopftuchverbot“) wird von den Bundesländern mit Skepsis gesehen und kritisch beurteilt, „da zum
einen noch keine eingehende Prüfung einer solchen Regelung hinsichtlich Verfassungskonformität durchgeführt
wurde und zum anderen die Relevanz in der elementarpädagogischen Praxis nicht ersichtlich ist“, heißt
es in der Stellungnahme.
Elementar- und Schulthemen nicht vermischen
Auf Kritik der Länder stößt auch der Plan des Bundes, die Verhandlungen zur Elementarpädagogik
für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 mit jenen einer Änderung der Landeslehrer-Controllingverordnung
zu verbinden. Eine solche Junktimierung wird im Sinne einer „unerlässlichen qualitätsvollen inhaltlichen
Auseinandersetzung abgelehnt“. Notwendig sei vielmehr die Einleitung eines Begutachtungsverfahrens hinsichtlich
Inhalt und finanziellen Folgewirkungen durch Einbindung der Gremien. Außerdem sehen die Länder keine
Sinnhaftigkeit darin, Elementar- und Schulthemen zu verbinden.
Drei 15a-Vereinbarungen im Kindergartenbereich laufen aus
2018 laufen gleich drei 15a-Vereinbarungen im Kindergartenbereich aus. Diese sind die 15a-Vereinbarung zum
Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, für das kostenlose letzte Kindergartenjahr und jene zur Sprachförderung,
die Vereinbarungen zum kostenlosen letzten Kindergartenjahr und jene zur Sprachförderung bereits Ende August.
„Weniger Geld für mehr Verwaltungsaufwand, das geht so nicht. Zwei der drei 15a-Vereinbarungen laufen schon
mit Ende August aus. Ich fordere den Bund auf, so rasch als möglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren,
um einen Konsens zu finden“, so Landesrätin Verena Dunst. Außerdem müsse man, angesichts der Tatsache,
dass zwei der 15a-Vereinbarungen bereits Ende August auslaufen, Vorkehrungen treffen, um nicht im rechtsfreien
Raum zu landen. Möglich sei hier eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen über August hinaus.
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