Zwei Experten des österreichischen DVI-Teams ("Desaster Victim Identification")
unterstützten die Schweizer Behörden bei der Identifizierung der drei österreichischen Opfer des
Flugzeugabsturzes im Kanton Graubünden.
Graubünden/Wien (bmi) - Am 4. August 2018 ereignete sich im Kanton Graubünden (Schweiz) auf ca.
2.500 Meter Seehöhe ein Flugzeugabsturz, bei dem alle 17 Passagiere und drei Besatzungsmitglieder der Junker
52 ("Tante JU") ums Leben gekommen sind. Unter den mutmaßlichen Opfern befanden sich auch drei
österreichische Staatsbürger aus Wien und Niederösterreich – ein Paar mit ihrem Sohn.
Die Bergung der Opfer wurde noch am selben Tag von der Kantonspolizei Graubünden eingeleitet. Die geborgenen
Leichen wurden mit Helikopter ins Tal geflogen und zum Krematorium Nordheim in Zürich weitertransportiert,
wo die "Post Mortem"-Arbeit durch das Schweizer DVI-Team ("Desaster Victim Identification")
stattfand.
Zur Unterstützung des Schweizer DVI-Teams – insbesondere zur Beschaffung der "Ante Mortem"-Daten
der österreichischen Opfer – wurden die Spezialisten des österreichischen DVI-Teams, Hermann Scheibleker
(LKA NÖ) und Christoph Hundertpfund (LKA Tirol), vom Innenministerium als Verbindungsbeamte in die Schweiz
entsandt. Die beiden Beamten sind am 7. August 2018 im Krematorium Nordheim eingetroffen und wurden sogleich in
das Schweizer DVI-Team integriert.
Über direkte Kontaktaufnahme und mit Unterstützung von Beamten der Landeskriminalämter Niederösterreich
und Wien wurden die "Ante Mortem"-Vergleichsdaten der österreichischen Opfer beschafft und den Schweizer
Kollegen übergeben.
Den Kollegen in Österreich ist es auch gelungen, die zahnmedizinischen Daten der drei Opfer zu beschaffen,
obwohl sich die drei behandelnden Zahnärzte derzeit auf Urlaub befanden. Die österreichischen Opfer konnten
über DNA, zahnmedizinische Daten und Fingerabdrücke eindeutig identifiziert werden.
DVI-Teams in Österreich
Die strategische Leitung des österreichischen DVI-Teams obliegt dem Einsatzreferat des BMI (II/2/a) mit fachlicher
Unterstützung des Bundeskriminalamtes (.BK/6.1.3). Dem Team gehören über 200 Spezialisten aus dem
Bereich der Kriminalpolizei, aus der Gerichtsmedizin sowie forensische Zahnärzte an.
In jeder der neun Landespolizeidirektionen ist ein einsatzbereites DVI-Team beim jeweiligen Landeskriminalamt eingerichtet,
das in der Regel jeden DVI-Einsatz beginnt und im Bedarfsfall von anderen DVI-Teams verstärkt werden kann.
Identifizierungsprozess
Die Identifizierung von Unfall bzw. Katastrophenopfern ist kein einfacher und schneller Prozess. Er wird nach international
abgestimmten INTERPOL-Standards durchgeführt. Identifizieren bedeutet Vergleichen von Daten, die zu Lebzeiten
der vermissten Person entstanden sind ("Ante Mortem"), mit den an der Leiche erhobenen korrespondierenden
Daten ("Post Mortem").
Primäres Ziel ist die korrekte und rechtwirksame Identifizierung der geborgenen Leichen. Dazu werden als Primäre
Identifizierungsmerkmale die Fingerabdrücke die zahnmedizinischen Daten und das DNA-Profil herangezogen. Darüber
hinaus dienen Sekundäre Identifizierungsmerkmale, wie körperliche Merkmale, Narben, Tattoos etc., als
Hinweis auf eine mögliche Identität.
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