Illegale Doppelstaatsbürgerschaften: LH Wallner kündigt rasches und konsequentes
Vorgehen an
Bregenz (vlk) - Nach dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg hinsichtlich einer unzulässigen
Doppelstaatsbürgerschaft kündigen Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner ein weiteres hartes Vorgehen
an: "Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat die Rechtsmeinung des Landes Vorarlberg bestätigt.
Alle noch offenen Verfahren werden jetzt konsequent durchgezogen", betonen Wallner und Gantner.
Nach der Auswertung der im Mai 2017 von der FPÖ an die Vorarlberger Landesregierung übergebenen Daten
wurden von den annährend 96.000 Namen vermuteter illegaler Doppelstaatsbürgerschaften konkret 287 Personen
mit einem aktuellen Vorarlberg-Bezug festgestellt. Davon haben 140 Personen die türkische Staatsangehörigkeit
und diese Personen sind nicht österreichische Staatsbürger. Die restlichen 147 Personen sind mit österreichischer
Staatsbürgerschaft im Zentralen Melderegister eingetragen und wurden vom Amt der Landesregierung dahingehend
geprüft, ob sie durch Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit zu "illegalen Doppelstaatsbürgern"
wurden.
Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar:
- 79 Personen sind zu Recht Doppelstaatsbürger.
- Neun Personen sind zu Recht österreichische Staatsbürger.
- Fünf Fälle wurden zuständigkeitshalber an
andere Bundesländer abgetreten.
- In acht Fällen laufen noch Abklärungen mit anderen
Bundesländern.
- Von insgesamt 46 eingeleiteten Feststellungsverfahren wurde
in neun Fällen der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt, davon sind vier
Entscheidungen rechtskräftig.
Mit der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes wird das bisherige konsequente Vorgehen der Staatsbürgerschaftsbehörde
bestätigt. Damit besteht laut Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner nun mehr Rechtsklarheit für
ein weiteres Vorgehen der Behörden in den 37 noch offenen Fällen. „In diesen Fällen haben die Ermittlungsverfahren
eine konkrete Verdachtslage aufgezeigt. Der Erwerb einer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft ist kein Kavaliersdelikt
und wir werden die anhängigen Verfahren rasch weiterführen“, so Landeshauptmann Markus Wallner.
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