Platter: „Sozialbetrug darf in Tirol keine Chance haben!“

 

erstellt am
20. 08. 18
13:00 MEZ

Tiroler Ermittlungsgruppe Sozialbetrug zeigte in einem Jahr 262 Gerichtsdelikte an
Innsbruck (lk) - In der im vergangenen Jahr zwischen Innenministerium und dem Land Tirol abgeschlossenen Sicherheitsvereinbarung waren mehrere Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch, darunter die Installierung einer eigenen Ermittlungsgruppe gegen Sozialbetrug vereinbart. Bereits im Juni 2017 nahm die „Fremdenpolizeiliche Ermittlungsgruppe – Sozialbetrug“ im Rahmen eines Pilotprojekts der Landespolizeidirektion ihre Arbeit auf. LH Günther Platter und Landespolizeidirektor Helmut Tomac präsentierten am 17. August im Landhaus in Innsbruck eine erste Zwischenbilanz.

„Tirol zählt zu den sichersten Länder – nicht zuletzt wegen des hohen Grades an sozialem Frieden. Unser Ziel ist es, diesen zu erhalten. Dazu braucht es soziale Gerechtigkeit und wir werden den Sozialmissbrauch und damit den Betrug an den Menschen, die das System finanzieren, mit aller Härte und Konsequenz bekämpfen“, stellt der Landeshauptmann klar und verweist auf die beeindruckende Bilanz nach einem Jahr: 262 Gerichtsdelikte mit einer Gesamtschadenssumme von über einer Million Euro konnte die geschaffene Einsatzgruppe im vergangenen Jahr anzeigen.

Die erste Bilanz kann sich sehen lassen. Das Tiroler Modell wurde bereits vom Bundeskriminalamt im Rahmen einer Konferenz der Landespolizeidirektoren als `best practice´-Modell vorgestellt. Darauf aufbauend wird derzeit im Innenministerium an einem bundesweiten Projekt gearbeitet, das 2019 starten und zwei Jahre laufen soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann zur Beurteilung erforderlicher rechtlicher, technischer wie auch organisatorischer Vorkehrungen herangezogen. Angesichts der Vielfalt an Unterstützungsleistungen und dafür zuständiger Institutionen ist für Landespolizeidirektor Helmut Tomac eine Art „Transparenzdatenbank“ für Sozialleistungen erstrebenswert.

Die Einsatzgruppe der Landespolizeidirektion Tirol besteht aus sieben PolizistInnen und wird aktuell verstärkt. Sie arbeitet eng mit den Polizeidienststellen, den auszahlenden Stellen sowie mit der Finanzpolizei zusammen. Im Wesentlichen sind zwei Tatbestände relevant: Einerseits, dass ein Aufenthaltsrecht mit wissentlich falschen Angaben erschlichen wird (etwa unrichtige Angaben zur Identität, Herkunft, sonstigen aufenthaltsbegründenden Umständen), andererseits, dass Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen werden. In ihrer Arbeit konzentriert sich die Ermittlungsgruppe auf Kontroll- und Recherchetätigkeit. So werden anlassbedingte oder geplante Schwerpunktkontrollen in Sozialwohnungen, Baustellen oder Lokalen vorgenommen.

Der Landespolizeidirektor zählt facettenreiche Fälle auf, in denen die Truppe zum Einsatz kommt: „SozialhilfeempfängerInnen mit Asylstatus reisen für Monate in den Herkunftsstaat zurück und lassen sich die Sozialleistungen weiter bezahlen, MindestsicherungsempfängerInnen, die in einer Wohnung aufhältig sind, melden sich als obdachlos, um höheren Sozialleistungssatz zu beziehen, E-Cards werden widerrechtlich für Krankenbehandlungen weitergegeben oder AsylwerberInnen legen gefälschte Drohbriefe vor, um missbräuchlich einen Asylstatus zu erlangen.“

Für den Tiroler Landeshauptmann ist eine weitere Unterstützung der Bemühungen der Exekutive eine Selbstverständlichkeit: „Ich danke der Polizei für die ausgezeichnete Arbeit. Wir unternehmen alles, um sozialen Missbrauch rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen bzw. durch Präventionsmaßnahmen erst gar nicht zu ermöglichen“, erklärt Platter.

Bilanz der Tiroler Ermittlungsgruppe Sozialbetrug nach rund einem Jahr des Bestehens:

  • 262 angezeigte Gerichtsdelikte
  • 179 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen (vorwiegend Melde- und Fremdenpolizeigesetz sowie Tiroler Mindestsicherungsgesetz)
  • 42 Berichte an die Staatsanwaltschaft (Prüfung eines Anfangsverdachtes)
  • 387 Identitätsfeststellungen
  • 6 Festnahmen nach dem Fremdenpolizeigesetz
  • Gesamtschaden der 262 angezeigten Gerichtsdelikte: € 1.032.048,65
  • Schadenswiedergutmachung allein in 4 Fällen: rund € 112.000

 

 

 

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