bzw. budgetäre Vorbelastungen und Überschreitungen
Wien (pk) - Das Finanzministerium berichtet routinemäßig über die im Rahmen des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen sowie
über die Genehmigung von Mittelverwendungs- überschreitungen bzw. Vorbelastungen. Die Berichte betreffend
das 2. Quartal 2018 liegen nun dem Budgetausschuss vor.
Weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Griechenland
Die Euro-Krisenländer sind Gegenstand der beiden Berichte hinsichtlich ESM und Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz
(21/BA, 22/BA). Die Abgeordneten können daraus entnehmen, dass Spanien Ende Mai eine weitere frühzeitige
Rückzahlung an den ESM in Höhe von 3 Mrd. vorgenommen hat. Zudem wurde Mitte April die neunte Post-Programm-Prüfmission
in Spanien abgeschlossen. Was Griechenland betrifft, hat sich die Eurogruppe Ende Juni auf den Abschluss des ESM-Finanzhilfeprogramms
geeinigt und damit die Basis für die Auszahlung der letzten Tranche gelegt. Darüber hinaus hat sich die
Eurogruppe auf weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Athen verständigt, von denen die ESM-Darlehen
allerdings nicht betroffen sind.
Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen Österreichs für Griechenland betrugen zum
Ende des 2. Quartals 2018 rund 112,5 Mio. . Den gesetzlich relevanten Stand der österreichischen Haftungen
für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (inklusive Übergarantien) beziffert der
Bericht per Quartalsende mit rund 9,455 Mrd. für Kapital. Die Haftungen für Zinsen betrugen rund 1,282
Mrd. (inklusive Übergarantien). Zu jeweils positiven Ergebnissen kamen die neunte Post-Programm-Prüfmission
für Irland bzw. die achte Post-Programm-Prüfmission für Portugal.
58,4 Mio. Mittelverwendungsüberschreitungen, 26 Mio. Vorbelastungen
Weiters berichtet das Finanzministerium (23/BA), dass im 2. Quartal 2018 Mittelverwendungsüberschreitungen
in der Höhe von 58,423 Mio. genehmigt wurden. Davon wurden im Finanzierungshaushalt 92% durch Rücklagenentnahmen
und 8% durch unterjährige Mehreinzahlungen bedeckt. Die betraglich größten Überschreitungen
gab es in der UG 46 Finanzmarktstabilität (Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung
in Höhe von 46,4 Mio. ) und in der UG 33 Wirtschaft (Forschung) in Höhe von 7 Mio. für die Förderung
von FFG-FTI-Programmen. Der Stand der Rücklagen betrug per 30. Juni 2018 rund 15,121 Mrd. .
Vorbelastungen wiederum wurden im 2. Quartal 2018 in der Höhe von 26,027 Mio. genehmigt. Der größte
Posten war dabei die Altlastensanierung der Kokerei Linz auf dem Areal der Voest Alpine in Höhe von 18,790
Mio. .
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