Wichtige Sozialthemen im Arbeitsgespräch mit der steirischen Landesrätin Doris Kampus
Graz/Wien (bmasgk) - „Als Bundesregierung ist es uns wichtig, Fairness in das System der Mindestsicherung
zu bringen. Gerade deshalb arbeiten wir derzeit ein Grundsatzgesetz aus, damit es österreichweit eine einheitliche
Regelung gibt," so Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein am 16. August. In einem konstruktiven und amikalen
Gedankenaustausch mit der steirischen Soziallandesrätin wurden Ideen und Möglichkeiten für einen
Bundesländergestaltungsspielraum im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung besprochen und wie dieser
für die Steiermark genutzt werden kann.
Die Steiermark hat nach Wien und Niederösterreich die dritthöchste Anzahl an Mindestsicherungsbezieherinnen
und –beziehern in Österreich (27.784 Personen von 332.497), die Gesamtkosten für das Jahr 2017 (Steiermark)
betrugen ca. 69 Mio €.
„Menschen, die arbeiten oder jahrelang den ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben,
sollen auch zukünftig besser gestellt sein als jene, die das nicht tun oder getan haben," so die Bundesministerin.
„Das neue Grundsatzgesetz hat zum Ziel die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt sicherzustellen und unser wertvolles
und solidarisches Sozialsystem zu erhalten," so Hartinger-Klein.
Zu der geäußerten Kritik an der Sistierung der Aktion 20.000 hielt die Bundesministerin fest, dass Langzeitarbeitslose
mit dem Programm JobAktiv besser personalisiert ausgebildet werden können um sie wieder in den Arbeitsmarkt
zu integrieren.
Thema war auch die in der Steiermark ins Leben gerufene Implacementstiftung Pflege. Sie bietet den steirischen
Unternehmen im Pflegebereich eine Möglichkeit, den steigenden Bedarf an qualifizierten Heimhelferinnen und
–helfern, sowie Pflegeassistentinnen und - assistenten abdecken zu können.
„Bund und Länder können nur gemeinsam gute Rahmenbedingungen für ein modernes Pflegesystem in ganz
Österreich definieren und sicherstellen," so Hartinger-Klein.
Einigkeit herrschte dabei, dass Menschen mit Behinderung eine umfassende Teilhabe am Leben in allen Lebensbereichen
ermöglicht werden muss. Zentrales Element hierfür sei die berufliche Inklusion. Hartinger-Klein versicherte,
den effizienten und zielgerichteten Einsatz der Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds für Inklusionsmaßnahmen
zu gewährleisten.
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