Die breit angelegte Verfassungsnovelle und der Justizneubau in Klagenfurt standen im Mittelpunkt
des Gespräches
Wien/Klagenfurt (lpd) - Josef Moser, Bundesminister für Justiz, besuchte am 16. August zum zweiten
Mal innerhalb von drei Monaten LH Peter Kaiser in der Kärntner Landesregierung. Im Beisein von hochrangigen
Verfassungsjuristen wurde eine Stunde lang über die geplante Verfassungsnovelle und die weiteren Vorgehensweisen
diskutiert. Auch das in die Jahre gekommene Justizgebäude in Klagenfurt wurde auf Nachfrage thematisiert.
Die Bundesstaatsreform, die die Auflösung der Artikel 12 B-VG Materien zum Ziel hat, ist durch mehrere Sitzungen
in der vom Bund angesiedelten Arbeitsgruppe, in die auch der Verfassungsdienst und die Landesamtsdirektionen aus
den neun Bundesländer mit eingebunden sind, bereits weit gediegen.
LH Kaiser unterstrich in dem Gespräch, dass für ihn Verschlechterungen jeder Art für die Bundesländer
– konkret in der Kinder- und Jugendhilfe - von vornherein auszuschließen sind. „Im Rahmen der Übergangsbestimmung
wird es notwendig sein, verfassungsmäßig ein Verschlechterungsverbot festzuschreiben“, so Kaiser, der
dafür die Zustimmung des Justizministers erntet.
Der weitere Reform-Fahrplan sieht vor, dass die Arbeitsgruppe permanent an einheitlichen Lösungen arbeitet,
um bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz im November diesen Jahres ein ausgereiftes Papier auf den Tisch
legen zu können.
Ein klares Bekenntnis gibt es seitens des Justizministers auch zu einem Neubau der Justizanstalt in Klagenfurt.
Demnach wurden bereits einige konkrete und konstruktive Gespräche geführt. Das Projekt habe auf seiner
Agenda hohe Priorität.
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