Präsidentin Bierlein berief Zwischensession ein
Wien vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof wird ab Montag, 10. September 2018, in einer Zwischensession über
einen Antrag im Zusammenhang mit dem BVT-Untersuchungs- ausschuss des Nationalrats beraten. Ein Viertel der Mitglieder
dieses Ausschusses hat am 14. August 2018 den Antrag eingebracht, der VfGH möge feststellen, dass der
Bundesminister für Inneres zur vollständigen Vorlage bestimmter Akten an den U-Ausschuss verpflichtet
sei.
Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht in Rechtssachen betreffend parlamentarische U-Ausschüsse eine zeitnahe
Entscheidung vor. Eine öffentliche Verhandlung ist vorerst nicht vorgesehen. Die Entscheidung wird nach Abschluss
der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt und im Anschluss veröffentlicht.
Die Möglichkeit, den VfGH bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit U-Ausschüssen des Nationalrats
anzurufen, wurde im Jahr 2015 geschaffen, gleichzeitig mit der Einrichtung von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht.
Erstmals angewendet wurden diese Regelungen bei Verfahren betreffend den Hypo-U-Ausschuss 2015. Der Verfassungsgerichtshof
entschied damals über zehn Anträge im Zusammenhang mit dem Ausschuss.
|