Justiz-Ombudsstellen: Seit 10 jahren verlässlicher
 Ansprechpartner in Justizfragen

 

erstellt am
24. 08. 18
13:00 MEZ

Großes Bedürfnis an Information und Rückgang von Beschwerden
Wien (bmvrdj) - Seit über zehn Jahren kümmern sich die Justiz-Ombudsstellen kompetent und unbürokratisch um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Sie sorgen für ein professionelles Informations- und Beschwerdemanagement und sind aus der Justiz nicht mehr wegzudenken. „Die Justiz-Ombudsstellen stehen für Transparenz und Bürgernähe. Sie sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, unabhängige Richterinnen und Richter erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Ich freue mich, dass dieses Service so gut angenommen wird“, so Bundesminister Josef Moser.

Jahresbilanz 2017
Von den Mitarbeitern der Justiz-Ombudsstellen wurden im Jahr 2017 5.004 Eingaben behandelt. Rat und Auskunft waren mit rund 41 % auch im Jahr 2017 wieder die Hauptanliegen der Bürgerinnen und Bürger. Erfreulich ist, dass die Anzahl der Beschwerden im Jahr 2017 gesunken ist. So haben etwa die Beschwerden über die Verfahrensdauer um rund 10 Prozent abgenommen (361 Eingaben), und jene von Personen, die mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren, sogar um rund 31 Prozent (851 Eingaben). Nur in 4 % der Fälle wurde das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz bekrittelt. Die verbleibenden 25 % der Kontakte bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereiches, z.B. Fragen zu Verwaltungsverfahren. Hier informieren die Ombudsstellen aber darüber, welche Stellen für das Anliegen zuständig sind und stellen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.

46 % der Kontaktaufnahmen erfolgen mündlich, also persönlich vor Ort oder per Telefon, 54 % schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax. Die Ombudsstellen sind um besonders rasche und unbürokratische Hilfe bemüht, so wurden 64 % der Eingaben mündlich bzw. persönlich beantwortet.

Entstehungsgeschichte und Erreichbarkeit
Die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen sind seit dem 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet und seit dem 1. Jänner 2012 gesetzlich verankert. Sie sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 jeweils über eine kostenlose Servicenummer aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail und Fax werden entgegengenommen. Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie auf der Homepage im Bereich Bürgerservice/ Justiz-Ombudsstellen/Erreichbarkeit.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.bmvrdj.gv.at

 

 

 

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