Intensive Verhandlungen der letzten Wochen haben gewirkt: Mehr finanzielle Mittel und mehr
Planungssicherheit für die Gemeinden
Wien (gemeindebund) - Am 23. August wurde die neue 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern zum
weiteren Ausbau der Kinderbetreuung präsentiert. Konkret sollen in den kommenden vier Jahren jährlich
142,5 Millionen Euro seitens des Bundes für den Ausbau und die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes,
sowie für das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr zur Verfügung stehen. In den letzten Wochen fanden
dazu intensive Gespräche und Abstimmungsrunden zwischen den Vertragspartnern und dem Gemeindebund statt.
Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl ist froh, dass die Gemeinden vor allem mehr Mittel
erhalten, als ursprünglich geplant: „Die jetzige Vereinbarung trägt ganz klar die Handschrift des Österreichischen
Gemeindebundes. Unserer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren mehr
Geld für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes bekommen, als ursprünglich geplant." In einem
früheren Vorschlag wären den Ländern und Gemeinden nämlich Mittel von jährlich rund 110
Millionen zugestanden worden. Riedl begrüßt außerdem, dass den Gemeinden die Kosten durch das
Gratis-Kindergartenjahr in Höhe von 70 Millionen Euro weiterhin ersetzt werden. Der Fokus auf den Ausbau bei
den unter Dreijährigen ist für den Gemeindebund-Präsidenten auch ein wichtiger Standortfaktor für
die Gemeinden.
Bürgermeister Alfred Riedl hat in den letzten Wochen in unzähligen Gesprächen und Verhandlungen
mit dem Bundeskanzler, Ministern, Landeshauptleuten und Parlamentariern erfolgreich für mehr finanzielle Mittel
für die Gemeinden gekämpft: „Die jetzige Vereinbarung zeigt, dass die österreichischen Gemeinden
schon in den letzten Jahren viel geleistet haben und wir nun gemeinsam weitere bedarfsgerechte Angebote schaffen.
Außerdem haben wir nun eine längere Planungssicherheit, womit wir uns die lähmenden jährlichen
Debatten ersparen.“
Der Gemeindebund-Präsident betont aber auch, dass die Gemeinden bei den Themen und Fragen, wo sie direkt betroffen
sind, beziehungsweise Aufgaben übernehmen, bei denen von Bund und Ländern Normen gesetzt werden, auch
verfassungsrechtliche Vertragspartner sein müssen: „Wir hätten uns in den letzten Wochen viele Debatten
ersparen können, wenn wir als Gemeindevertreter von Anfang an am Tisch gesessen wären. Deswegen fordere
ich auch eine diesbezügliche Gesetzesänderung, damit bei künftigen 15a-Verhandlungen Gemeinden auch
Vertragspartner von Bund und Ländern sind.“
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