Artenhandelsgesetz soll novelliert und Strafrahmen erhöht werden
Wien (bmf) - Für einen großen Erfolg gegen den internationalen Vogelschmuggel sorgte die heimische
Zollfahndung. Insgesamt konnten 14 geschützte Vögel im Wert von 160.000 Euro aus den Fängen einer
international agierenden Schmugglergruppe gerettet werden. Der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter
beginnt am Freitag, den 24. August 2018, am Landesgericht Korneuburg. Der Strafrahmen beträgt bis zu 2 Jahre.
Gegen die Hintermänner der Organisation werden die Ermittlungen unter Einbindung von Europol weiter fortgeführt.
„Mit dem illegalen Handel von geschützten Tieren sind zwar hohe Gewinne, aber vergleichsweise geringe Gefängnisstrafen
verbunden. Aus diesem Grund sollte das Artenhandelsgesetz novelliert werden und der Strafrahmen bei erstmaliger
Begehung von zwei auf fünf Jahre erhöht werden. Wir verfolgen hier von Seiten des österreichischen
Zolls eine klare Null-Toleranz-Politik. Ich gratuliere den Zollfahndern zu ihrem Erfolg und bedanke mich für
den Beitrag zur Rettung und zum Schutz dieser seltenen Tiere“, sagt Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert
Fuchs.
Netzwerk des illegalen Handels mit geschützten Tieren
Nach Einlangen anonymer Informationen starteten Zollfahndungsbeamte des „Zollamtes St. Pölten Krems Wiener
Neustadt“ Ermittlungen gegen eine Tätergruppe, die sich mit dem illegalen Handel von Vögeln beschäftigt.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass Käufer für die sehr seltenen Palmkakadus sowie Paradiesvögel
in Österreich gesucht werden. Diese Vögel sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und
die EU-Artenhandelsverordnung geschützt.
Zoll und Cobra vereint gegen Schmuggel
Die Täter boten insgesamt 14 Tiere zu einem Kaufpreis von rund 160.000 Euro an. Ende April 2018 erfolgte
der Zugriff durch den Zoll. Mit Unterstützung der Einsatzgruppe Cobra des Innenministeriums wurde der Transport
mit insgesamt 14 Tieren abgefangen und sichergestellt. Dabei handelte es sich um zwei streng geschützte Palmkakadus,
deren kommerzieller Handel verboten ist, sowie um 12 geschützte Paradiesvögel, für deren Handel
Artenschutzdokumente erforderlich sind. Die Vögel wurden mit falschen Kennzeichnungen (Ringen) und gefälschten
Einfuhrnachweisen ausgestattet und in die EU geschmuggelt. Da die Täter keine ordnungsgemäßen Papiere
über die legale Einfuhr bzw. für die legale Vermarktung vorweisen konnten, verhängte die Staatsanwaltschaft
die Untersuchungshaft.
Vögel erzielen hohe Preise in Sammlerkreisen
Das Verbreitungsgebiet der beiden Vogelarten beschränkt sich nur noch auf Neuguinea und Teile Nordostaustraliens.
Der Bestand ist seit Jahren gefährdet. Die seltenen Vögel sind in Sammlerkreisen sehr begehrt und auf
dem Schwarzmarkt werden sehr hohe Preise erzielt. Die skrupellosen Schmuggler sind auch nicht an einem artgerechten
Transport interessiert und nehmen den Verlust einzelner Tieren aufgrund der hohen Gewinnspanne in Kauf. „Nimmt
man den Kampf gegen den illegalen Handel geschützter Tiere ernst, dann muss man den Behörden auch entsprechendes
Werkzeug zur Verfügung stellen, um effektivere Ermittlungen zu ermöglichen. Daher soll das Artenhandelsgesetz
entsprechend novelliert werden“, so Finanz-Staatsstaatssekretär Fuchs.
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