Salzburg: Verbesserte Wohnbauförderung
 hat oberste Priorität

 

erstellt am
23. 08. 18
13:00 MEZ

Klambauer präsentiert erste Maßnahmen – Sparsamer Grundverbrauch und Energieeffizienz ab Jänner 2019 im Fokus
Salzburg (lk) - Die Verbesserung der Wohnbauförderung hat für die seit kurzem ressortzuständige Landesrätin Andrea Klambauer oberste Priorität. Nach intensiven Arbeitswochen kann jetzt die neue Wohnbauförderung in die Begutachtung gehen und soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Wichtige Zielsetzungen wie sparsamer Grundverbrauch und energieeffiziente Baumaßnahmen werden in den Fokus gerückt.

„Ziel ist es, bei der Errichtungsförderung mit einem Budget von fast zehn Millionen Euro mit sozial treffsicheren, zielgerichteten und nachhaltigen Aspekten vielen Menschen die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen“, betonte Landesrätin Klambauer.

Errichtungsförderung
Mit der nun vorgelegten Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung können künftig deutlich mehr Förderfälle abgewickelt werden. Dies wird positive Effekte für die Schaffung von Eigentum und für die Salzburger Bauwirtschaft bringen. Zusätzlich wird die Förderung für die Förderwerbenden besser kalkulierbar und bringt eine deutliche Verwaltungsvereinfachung. Die Förderung bemisst sich künftig nach sozialen und ökologischen Kriterien sowie dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

Drei Perioden für die Antragstellung
Zukünftig wird es für die Antragstellung drei Perioden geben: Bis zum 28. Februar, dem 30. Juni und dem 31. Oktober können die Anträge ohne Zeitdruck eingereicht werden. Durch den Entfall des Baubeginn-Verbots können die Förderwerbenden mit dem Bau ihres Hauses beginnen und haben keine Verzögerungen zu befürchten. Die Einreichung muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Baubeginnmeldung erfolgen.

Die eingelangten Anträge werden nach sparsamem Bodenverbrauch sowie nach sozialen Kriterien gereiht, die Fördervergabe enthält somit den gewünschten Lenkungseffekt. Kommt ein Antrag nicht zum Zug, wird er in der nächsten Periode nochmals mitgereiht, und es kommt erst danach zu einer Ablehnung.

Ermittlung der Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung gliedert sich in eine Grundförderung und Zuschläge. Die Grundförderung wird auf Basis der Familiengröße ermittelt und reicht von 8.000 Euro für eine Einzelperson bis zu 14.000 Euro für Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Die Berechnung und Vergabe der Zuschläge wird erheblich vereinfacht. Es kommen drei Kriterien zur Anwendung: nachwachsende Bau- und Dämmstoffe, Energieeffizienz und Barrierefreiheit, die insgesamt mit 12.000 Euro gefördert werden. Somit beträgt der maximale Förderbetrag 26.000 Euro.

Dem Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird zusätzlich in einer Kürzungsregelung beim errechneten Zuschuss Rechnung getragen. Dieser wird ab einer Grundstücksgröße von 550 Quadratmetern schrittweise reduziert.

Kaufförderung
Die Kaufförderung wird dem System der Errichtungsförderung angeglichen, bleibt bei der durchschnittlichen Förderhöhe jedoch nahezu unverändert. Der Förderbetrag ist somit höher als in der Errichtungsförderung, womit ebenfalls dem Lenkungseffekt zu verdichteter Bauweise und der damit besseren Umsetzung von Mobilitätskonzepten Rechnung getragen wird (bisherige durchschnittliche Förderhöhe: rund 31.000 Euro).

Wesentliche Erleichterungen bei der Sanierungsförderung
Auch in der Sanierungsförderung konnten wesentliche Erleichterungen für die Förderwerbenden erreicht werden. Durch die Straffung des Sanierungskatalogs und die Umstellung auf fixe Beträge pro Maßnahme entfallen komplizierte Berechnungen. Das Ansuchen wird nach der bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahme gestellt. Zusicherung und Auszahlung erfolgen in einem Schritt nach Vorlage der Endabrechnung. Ein Ansuchen ist bis sechs Monate nach der Fertigstellung (Rechnungsdatum) möglich.

Rückzahlung von Darlehen mit fixen Raten
Bisher wurde bei zirka 10.000 früheren Förderfällen ein Mal pro Jahr die Rückzahlungsrate entsprechend dem Einkommen ermittelt. Diese Darlehensnehmer können in Zukunft auf ein Rückzahlungsmodell mit fixer Rate umsteigen. Dies ermöglicht den Menschen Planungssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand.

„Bei der gesamten Wohnbauförderung wurde darauf geachtet, dass ein guter Mix erreicht wird, nämlich einer Förderung der Errichtung von Mietwohnungen, der Schaffung von Eigentum und dem Erhalt der notwendigen Beihilfen“, sagte Landesrätin Klambauer.

Mayer: Gerechter, ökologischer, nachhaltiger und transparenter
„Die Wohnbauförderung wird gerechter, ökologischer, nachhaltiger und transparenter. Vor allem wird sie vereinfacht, verständlicher und nachvollziehbarer“, betonte Wolfgang Mayer, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher der ÖVP. „Es wird gelingen – bei gleichbleibendem Budget – die Förderfälle von 200 auf mehr als 500 zu erhöhen. Noch nie war der Wunsch der Menschen nach Wohneigentum so ausgeprägt, und noch nie wurde in Salzburg Wohneigentum so effizient und einfach gefördert. Im Bereich der Sanierungsförderung und bei der Abwicklung der alten Wohnbauförderung ist ein großer Wurf in Sachen Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung gelungen. Wir ersparen uns zehntausende Einzelfallprüfungen und aufwändige Berechnungen", so Mayer, der sich bei den Koalitionspartnern und speziell bei Landesrätin Klambauer für die konstruktiven Verhandlungen bedankt.

Scheinast: Soziale Treffsicherheit und ökologische Kriterien wichtig
„Für die Grünen war es in erster Linie wichtig, dass die soziale Treffsicherheit der Wohnbauförderung erhöht und ökologische Kriterien bei der Fördervergabe stärker berücksichtigt werden“, so Josef Scheinast, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher der Grünen. Er sieht als wesentliche Verbesserung für die Antragstellenden daher den Entfall des Baubeginnverbots, die geänderte Vergabepraxis nach Trimester sowie die Reihung nach sparsamem Flächenverbrauch sowie ökologischen und sozialen Kriterien. „Das bedeutet, dass sich künftig die Förderchancen für jene Menschen erhöhen, die über ein geringeres Einkommen verfügen und dringender darauf angewiesen sind. Ebenso wichtig ist ein sorgsamer Umgang mit den begrenzten Bodenressourcen, die für eine nachhaltige Entwicklung und Vorsorge für künftige Generationen unverzichtbar sind. Dies wurde in der verbesserten Wohnbauförderung berücksichtigt“, so Scheinast.

Egger: Erhebliche Vorteile durch Entfall des Baubeginnverbots
„Vor allem der Entfall des Baubeginnverbots bringt erhebliche Vorteile für die Planungssicherheit und damit auch für die Bauwirtschaft“, betonte Josef Egger, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher der Neos. „Wie ich auch aus meiner Erfahrung als Unternehmer im Baugewerbe weiß, kommt es immer wieder zu Verzögerungen und Unsicherheiten bei den Auftraggebern, wenn beim geplanten Baubeginn noch nicht über die Förderung entschieden wurde. Durch den Entfall des Baubeginnverbots in Kombination mit dem auf klaren und nachvollziehbaren Kriterien basierenden Reihungssystem bei der Vergabe gehören diese Probleme ab 2019 der Vergangenheit an.“

 

 

 

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