Regierung hat Katastrophenhilfeabkommen
 mit Russland zur Genehmigung vorgelegt

 

erstellt am
30. 08. 18
13:00 MEZ

Moskau/Wien (pk) - Die Regierung hat dem Parlament ein Abkommen mit Russland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen Katastrophen zur Genehmigung vorgelegt ( 256 d.B.). Ziel des Abkommens ist es, im Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere Hilfeleistungen zu ermöglichen. Zudem ist eine Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch Informationsaustausch und Expertentreffen, vorgesehen. Ähnliche Abkommen gibt es laut Erläuterungen bereits mit fast allen Nachbarländern Österreichs sowie mit Albanien, Jordanien, Kroatien, Marokko und Moldau. Neben dem Nationalrat ist auch eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats zum Abkommen erforderlich.

Unterzeichnet wurde der Vertrag bereits im Juni 2014. Unter anderem wird festgelegt, welche Behörden für die Entgegennahme von Hilfeansuchen zuständig sind und wie solche abgewickelt werden. Zudem geht es um die rasche Ausstellung von Einreisevisa für Hilfsmannschaften, die erleichterte Verbringung notwendiger Ausrüstungsgegenstände und Hilfsgüter über die Grenze, den Einsatz von Luftfahrzeugen und den Verzicht auf Schadenersatz und Entschädigungen. Einsätze erfolgen grundsätzlich freiwillig, die Kosten werden, wenn keine andere Vereinbarung vorliegt, vom hilfeleistenden Staat getragen. Im Zuge der Ratifizierung des Abkommens will die Regierung gemäß den Erläuterungen auch eine Erklärung abgeben, wonach dieses nur für das international anerkannte Gebiet der russischen Föderation gilt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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