Brüssel (ec) - Nach dem Abschluss der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit am 16. August wird
die zuständige EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc ab morgen (Donnerstag) das Kollegium der Kommissare über
die Ergebnisse informieren. Die EU-Kommission kommt am 30. und 31. August zu ihrer traditionellen zweitägigen
Klausur nach der Sommerpause außerhalb Brüssels zusammen. Dies wird auch eine erste Gelegenheit für
die EU-Kommission sein, die nächsten Schritte zu erörtern, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Es sei noch zu früh, um über die möglichen nächsten Schritte zu spekulieren, sagte Kommissionssprecher
Margaritis Schinas am 29. August vor Journalisten in Brüssel. Die Konsultation ist Teil einer Gesamtbewertung
der EU-Vorschriften über die Sommerzeitregelung auf Ersuchen des Europäischen Parlaments. Die Kommission
werde die Ergebnisse der Konsultation in Kürze veröffentlichen, so Schinas.
Eine öffentliche Konsultation dient dazu, die Meinungen und Argumente von interessierten Kreisen europaweit
abzufragen, bevor die Kommission Politikempfehlungen oder Gesetzesvorschläge vorlegt. Konsultationen sind
keine Referenden und auch keine repräsentativen Umfragen.
In ihrem Bericht wird die EU-Kommission in Kürze die Verteilung der Antworten nach Ländern und allgemein
nach Interessengruppen, Tätigkeitsbereichen und anderen Aspekten vorlegen.
Diese Konsultation zur Sommerzeitregelung wurde am 16. August mit 4,6 Millionen Antworten sehr erfolgreich abgeschlossen.
An der Befragung nahmen Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten teil. Es ist die höchste
Anzahl von Antworten, die jemals im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Kommission eingegangen sind.
Die Sommerzeitregelung in der EU schreibt vor, dass die Uhren zweimal pro Jahr umgestellt werden, um der Verlagerung
der Tageslichtphase Rechnung zu tragen und das verfügbare Tageslicht in einem bestimmten Zeitraum besser zu
nutzen. Sommerzeitregelungen auf EU-Ebene bestehen seit den 1980er Jahren, sie unterliegen den Bestimmungen der
Richtlinie 2000/84/EGDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••. Die Richtlinie schreibt vor, dass die
Mitgliedstaaten am letzten Sonntag im März auf Sommerzeit umstellen und am letzten Sonntag im Oktober wieder
zur Winterzeit zurückkehren. Ziel der EU-Rechtsvorschrift zur Sommerzeit war es, die bestehenden unterschiedlichen
nationalen Sommerzeitregelungen zu vereinheitlichen und dadurch im Binnenmarkt ein harmonisiertes Vorgehen bei
der Zeitumstellung zu gewährleisten.
Bei der Kommission gehen regelmäßig Kommentare von Bürgern und Bürgerinnen zur Frage der Zeitumstellung
ein, in denen oft auf die als gesundheitsschädlich empfundene Wirkung der disruptiven Zeitumstellung im Zusammenhang
mit Schlafmangel und anderen negativen Folgen verwiesen wird. Andererseits gibt es auch Befürworter einer
Beibehaltung des jetzigen Systems, die von seinen positiven Effekten überzeugt sind.
Einige Mitgliedstaaten haben die Frage der Zeitumstellung kürzlich in Schreiben an die Kommission angesprochen.
So hat Finnland die Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung gefordert, während Litauen eine Überprüfung
der derzeitigen Regelung verlangte, um regionalen und geografischen Unterschieden Rechnung zu tragen.
Das Europäische Parlament verabschiedete im Februar 2018 eine Entschließung, in der die Kommission aufgefordert
wurde, eine gründliche Bewertung der Richtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Überarbeitung
vorzulegen. Gleichzeitig wurde in der Entschließung bekräftigt, „dass auch nach der Abschaffung der
halbjährlichen Zeitumstellung unbedingt eine einheitliche EU-Zeitregelung beibehalten werden muss“.
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