Im Einsatzfall schnell zur Stelle: NÖ Gebietskrankenkasse unterstützt Mitarbeiter,
die sich bei Hilfsorganisationen engagieren
St. Pölten (feuerwehr) - Die NÖ Gebietskrankenkasse schätzt das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bei freiwilligen Hilfsorganisationen und greift ihnen jetzt unter die Arme. In einer Betriebsvereinbarung
regelt die NÖGKK die Teilnahme an Einsätzen und Fortbildungseinheiten während der Dienstzeit. „Wenn
die Sirene heult, muss alles schnell gehen. Um im Ernstfall keine Zeit zu vergeuden, wollten wir ein möglichst
rasches Genehmigungsprozedere festlegen“, sagte NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner am 30. August in St. Pölten. „Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind deshalb vom Dienst freigestellt und erhalten auch für die Zeit des Einsatzes ihr Gehalt“,
so der Obmann weiter.
Die neue Betriebsvereinbarung zwischen Kassenleitung und NÖGKK-Betriebsrat gilt für die freiwillige Tätigkeit
in zehn Gruppen von Hilfsorganisationen. Alle Beschäftigten, die an freiwilligen Einsätzen oder Fort-
und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, behalten den Anspruch auf ihr Entgelt. Pro Jahr ist die Summe der
Einsatzzeiten auf maximal die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beschränkt.
Verantwortung für die Gemeinschaft
Damit herrsche endlich Rechtssicherheit für die Helferinnen und Helfer – aber auch für ihre Vorgesetzten,
so der Obmann. Außerdem sei es der NÖ Gebietskrankenkasse als Dienstgeberin ein besonderes Anliegen,
das Engagement für die Gemeinschaft zu fördern. „Beschäftigte der NÖGKK waren bei Großeinsätzen
wie der Bergung der Mariazellerbahn oder beim Jahrhunderthochwasser dabei. Aber sie retten und schützen auch
tagtäglich Menschen bei Bränden, Hochwasser, Unfällen oder aus Bergnot. Dieser Einsatz für
die Allgemeinheit gehört belohnt – und nicht bestraft“, so Hutter, der diese Vereinbarung auch als Vorbild
für andere Betriebe sieht: „Wir haben als soziale Krankenversicherung und als Unternehmen eine gewisse Verantwortung
für die Gemeinschaft. Wir in der NÖGKK haben daher ein klares Regelwerk festgelegt. Diese Initiative
konnte nur mit der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Vorstand der Kasse realisiert werden. Würde – wie
von der Bundesregierung im Rahmen der ,Kassenreform‘ geplant – diese Mehrheit der Arbeitnehmervertreter beseitigt
werden, könnten solche Initiativen leider der Vergangenheit angehören“, stellte Hutter fest.
NÖGKK als Vorbild: Motivation für andere Betriebe
Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner begrüßt die neue Regelung der NÖGKK: „Der einwöchige
Sonderurlaub für Feuerwehrmitglieder im Dienste der NÖ Gebietskrankenkasse ist eine einzigartige Aktion,
die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Durch derartige Initiativen, die nur in Kooperation mit den Arbeitgebern
möglich sind, können wir auch die Tageseinsatzbereitschaft an Wochentagen aufrechterhalten. Und immerhin
rücken unsere fast 100 000 Mitglieder jährlich zu etwa 65 000 Einsätzen aus, wofür acht Millionen
Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. Es würde mich freuen, wenn die Aktion der NÖ Gebietskrankenkasse
den einen oder anderen Betrieb zu ähnlichen Initiativen motivieren könnte.“
NÖGKK-Obmann Hutter wies auf die enge Zusammenarbeit mit den niederösterreichischen Feuerwehren bei Vorsorgeuntersuchungen,
Impfungen und Untersuchungen für die Atemschutztauglichkeit hin und kritisierte die Einführung des Zwölf-Stunden-Tags
ab 1. September: „Damit ist die freiwillige Arbeit bedroht“, gab sich Gerhard Hutter besorgt. „Arbeitern und Angestellten
bleibt in Zukunft weniger Freizeit – und das werden die Hilfsorganisationen zu spüren bekommen.“
NÖGKK-Mitarbeiter sozial engagiert
NÖGKK-Direktor Günter Steindl stellte fest, dass die neue Regelung knapp vier Dutzend der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter betreffe und verwies auf die Einzigartigkeit der NÖGKK-Betriebsvereinbarung: „Eine derartige
Festlegung gibt es nur bei uns in Niederösterreich. Die NÖGKK macht das freiwillig und will dadurch auch
die Anerkennung der Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen für Menschen in Not demonstrieren.“ Steindl
sprach bei der Pressekonferenz auch das weitere soziale Engagement der NÖGKK an und nannte als Beispiele kasseninterne
Blutspendeaktionen und die freiwillige Mitarbeit bei der Aktion „Essen auf Rädern“ in St. Pölten.
Einsatz für Feuerwehr, Rettung und Co.: Die NÖGKK-Betriebsvereinbarung gilt für die freiwillige
Mitarbeit bei folgenden Organisationen/Gruppen
- Freiwillige Feuerwehren
- Freiwillige Wasserwehren
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Freiwillige Rettungsgesellschaften (wie z. B. Arbeiter-Samariter-Bund)
- Rettungsflugwacht
- Österreichischer Bergrettungsdienst
- Österreichische Wasserrettung
- Lawinenwarnkommissionen
- Österreichische Rettungshundebrigade
- Strahlenspür- und -messtrupps
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