NÖGKK hilft Helfern: Feuerwehr begrüßt
 Betriebsvereinbarung der Krankenkasse

 

erstellt am
30. 08. 18
13:00 MEZ

Im Einsatzfall schnell zur Stelle: NÖ Gebietskrankenkasse unterstützt Mitarbeiter, die sich bei Hilfsorganisationen engagieren
St. Pölten (feuerwehr) - Die NÖ Gebietskrankenkasse schätzt das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei freiwilligen Hilfsorganisationen und greift ihnen jetzt unter die Arme. In einer Betriebsvereinbarung regelt die NÖGKK die Teilnahme an Einsätzen und Fortbildungseinheiten während der Dienstzeit. „Wenn die Sirene heult, muss alles schnell gehen. Um im Ernstfall keine Zeit zu vergeuden, wollten wir ein möglichst rasches Genehmigungsprozedere festlegen“, sagte NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner am 30. August in St. Pölten. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb vom Dienst freigestellt und erhalten auch für die Zeit des Einsatzes ihr Gehalt“, so der Obmann weiter.

Die neue Betriebsvereinbarung zwischen Kassenleitung und NÖGKK-Betriebsrat gilt für die freiwillige Tätigkeit in zehn Gruppen von Hilfsorganisationen. Alle Beschäftigten, die an freiwilligen Einsätzen oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, behalten den Anspruch auf ihr Entgelt. Pro Jahr ist die Summe der Einsatzzeiten auf maximal die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beschränkt.

Verantwortung für die Gemeinschaft
Damit herrsche endlich Rechtssicherheit für die Helferinnen und Helfer – aber auch für ihre Vorgesetzten, so der Obmann. Außerdem sei es der NÖ Gebietskrankenkasse als Dienstgeberin ein besonderes Anliegen, das Engagement für die Gemeinschaft zu fördern. „Beschäftigte der NÖGKK waren bei Großeinsätzen wie der Bergung der Mariazellerbahn oder beim Jahrhunderthochwasser dabei. Aber sie retten und schützen auch tagtäglich Menschen bei Bränden, Hochwasser, Unfällen oder aus Bergnot. Dieser Einsatz für die Allgemeinheit gehört belohnt – und nicht bestraft“, so Hutter, der diese Vereinbarung auch als Vorbild für andere Betriebe sieht: „Wir haben als soziale Krankenversicherung und als Unternehmen eine gewisse Verantwortung für die Gemeinschaft. Wir in der NÖGKK haben daher ein klares Regelwerk festgelegt. Diese Initiative konnte nur mit der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Vorstand der Kasse realisiert werden. Würde – wie von der Bundesregierung im Rahmen der ,Kassenreform‘ geplant – diese Mehrheit der Arbeitnehmervertreter beseitigt werden, könnten solche Initiativen leider der Vergangenheit angehören“, stellte Hutter fest.

NÖGKK als Vorbild: Motivation für andere Betriebe
Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner begrüßt die neue Regelung der NÖGKK: „Der einwöchige Sonderurlaub für Feuerwehrmitglieder im Dienste der NÖ Gebietskrankenkasse ist eine einzigartige Aktion, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Durch derartige Initiativen, die nur in Kooperation mit den Arbeitgebern möglich sind, können wir auch die Tageseinsatzbereitschaft an Wochentagen aufrechterhalten. Und immerhin rücken unsere fast 100 000 Mitglieder jährlich zu etwa 65 000 Einsätzen aus, wofür acht Millionen Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. Es würde mich freuen, wenn die Aktion der NÖ Gebietskrankenkasse den einen oder anderen Betrieb zu ähnlichen Initiativen motivieren könnte.“

NÖGKK-Obmann Hutter wies auf die enge Zusammenarbeit mit den niederösterreichischen Feuerwehren bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Untersuchungen für die Atemschutztauglichkeit hin und kritisierte die Einführung des Zwölf-Stunden-Tags ab 1. September: „Damit ist die freiwillige Arbeit bedroht“, gab sich Gerhard Hutter besorgt. „Arbeitern und Angestellten bleibt in Zukunft weniger Freizeit – und das werden die Hilfsorganisationen zu spüren bekommen.“

NÖGKK-Mitarbeiter sozial engagiert
NÖGKK-Direktor Günter Steindl stellte fest, dass die neue Regelung knapp vier Dutzend der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffe und verwies auf die Einzigartigkeit der NÖGKK-Betriebsvereinbarung: „Eine derartige Festlegung gibt es nur bei uns in Niederösterreich. Die NÖGKK macht das freiwillig und will dadurch auch die Anerkennung der Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen für Menschen in Not demonstrieren.“ Steindl sprach bei der Pressekonferenz auch das weitere soziale Engagement der NÖGKK an und nannte als Beispiele kasseninterne Blutspendeaktionen und die freiwillige Mitarbeit bei der Aktion „Essen auf Rädern“ in St. Pölten.

Einsatz für Feuerwehr, Rettung und Co.: Die NÖGKK-Betriebsvereinbarung gilt für die freiwillige Mitarbeit bei folgenden Organisationen/Gruppen

  • Freiwillige Feuerwehren
  • Freiwillige Wasserwehren
  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Freiwillige Rettungsgesellschaften (wie z. B. Arbeiter-Samariter-Bund)
  • Rettungsflugwacht
  • Österreichischer Bergrettungsdienst
  • Österreichische Wasserrettung
  • Lawinenwarnkommissionen
  • Österreichische Rettungshundebrigade
  • Strahlenspür- und -messtrupps

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at