Sehr positives Arbeitsgespräch über anstehende Sozialthemen
Salzburg/Wien (bmasgk) - „Wir müssen endlich Fairness in das System der Mindestsicherung bringen, darum
ist auch ein Grundsatzgesetz dazu in Ausarbeitung“, erklärte Bundesministerin Hartinger-Klein am 29. August
anlässlich des Besuchs von Salzburgs LH-Stellvertreter Heinrich Schellhorn in Wien. Gemessen an der landesweiten
Gesamtbezieherzahl liegt Salzburg nämlich mit einem Anteil von mehr als 28 Prozent an Asylberechtigten,
die Mindestsicherung beziehen, über dem bundesweiten Durchschnitt (=25,6%). Es wird zwar eine verpflichtende
Integrationserklärung für diese verlangt, allerdings gibt es bei Verstößen keine spezifischen
Sanktionen. Laut LHStv. Dr. Heinrich Schellhorn wird dies jedoch im Einzelfall geprüft und vor allem in Form
von Kürzungen der Mindestsicherung sanktioniert.
Das beweist einmal mehr, dass das Mindestsicherungsmodell reformiert werden muss. Ziel des Grundsatzgesetzes ist
es, die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt sicherzustellen, um so zu gewährleisten, dass Österreichs wertvolles
und solidarisches Sozialsystem erhalten bleibt.
Außerdem wurden diverse Erfahrungen aus der Praxis bezüglich Vollzug im Zusammenhang mit der Mindestsicherung
ausgetauscht und Problemfelder besprochen.
„Ich freue mich über einen angeregten Austausch in einer angenehmen Atmosphäre,“ so Hartinger-Klein abschließend.
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