Bildungsfonds hilft Frauen auf dem Arbeitsmarkt

 

erstellt am
29. 08. 18
13:00 MEZ

LR.in Schaar: Um mehr Frauen mit Qualifizierungsmaßnahmen „berufsfit“ zu machen, wurden die Richtlinien des Frauenbildungsfonds überarbeitet – 2017 wurden 96 Förderansuchen genehmigt
Klagenfurt (lpd) - „Ziel des Frauenbildungsfonds ist es, Frauen eine existenzsichernde Grundlage zu schaffen. Durch die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht berufstätige Frauen und Wiedereinsteigerinnen bessere Chancen am Arbeitsmarkt bekommen und ein Einkommen, von dem sie auch leben können“, so Frauenreferentin LR.in Sara Schaar. „Auch Frauen, die durch die Ausbildung den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sichern können und Frauen, die Karenzgeld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, können um eine Förderung ansuchen.“

Um Müttern mit Kindern noch mehr entgegen zu kommen, hat die Landesrätin gemeinsam mit dem Frauenreferat eine Förderrichtlinie überarbeitet. „Bislang galt als Fördervoraussetzung die Einkommensgrenze der Person, bei der die Frau mitversichert ist. Neu ist, dass die Kinder mitberücksichtigt werden und sich die Einkommensgrenze um 2.500 Euro pro Kind erhöht“, so Schaar zur Verbesserung für Mütter. Die neue Richtlinie tritt mit 1. September 2018 in Kraft.

Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Initiative Frauenbildungsfonds 96 Förderanträge genehmigt. 155.047 Euro betrug die Gesamtfördersumme, im Schnitt wurde die einzelne Antragstellerin mit 1.615 Euro unterstützt. „Der überwiegende Teil betraf Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheits-, Pflege und Kinderbetreuungsbereich“, informiert Schaar. „Ziel ist immer die Schaffung einer eigenständigen Existenz“, so die Landesrätin.

Die aktuellen Förderrichtlinien sind hier > abrufbar.

 

 

 

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