LR.in Schaar: Um mehr Frauen mit Qualifizierungsmaßnahmen „berufsfit“ zu machen, wurden
die Richtlinien des Frauenbildungsfonds überarbeitet – 2017 wurden 96 Förderansuchen genehmigt
Klagenfurt (lpd) - „Ziel des Frauenbildungsfonds ist es, Frauen eine existenzsichernde Grundlage zu schaffen.
Durch die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht berufstätige Frauen und Wiedereinsteigerinnen
bessere Chancen am Arbeitsmarkt bekommen und ein Einkommen, von dem sie auch leben können“, so Frauenreferentin
LR.in Sara Schaar. „Auch Frauen, die durch die Ausbildung den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sichern können und
Frauen, die Karenzgeld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, können um eine Förderung ansuchen.“
Um Müttern mit Kindern noch mehr entgegen zu kommen, hat die Landesrätin gemeinsam mit dem Frauenreferat
eine Förderrichtlinie überarbeitet. „Bislang galt als Fördervoraussetzung die Einkommensgrenze der
Person, bei der die Frau mitversichert ist. Neu ist, dass die Kinder mitberücksichtigt werden und sich die
Einkommensgrenze um 2.500 Euro pro Kind erhöht“, so Schaar zur Verbesserung für Mütter. Die neue
Richtlinie tritt mit 1. September 2018 in Kraft.
Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Initiative Frauenbildungsfonds 96 Förderanträge genehmigt. 155.047
Euro betrug die Gesamtfördersumme, im Schnitt wurde die einzelne Antragstellerin mit 1.615 Euro unterstützt.
„Der überwiegende Teil betraf Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheits-, Pflege und Kinderbetreuungsbereich“,
informiert Schaar. „Ziel ist immer die Schaffung einer eigenständigen Existenz“, so die Landesrätin.
Die aktuellen Förderrichtlinien sind hier > abrufbar.
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