Wien (bmeia) - Österreich verurteilt vollinhaltlich und uneingeschränkt den Einsatz von Chemiewaffen
und unterstützt die Organisation zur Verhinderung des Chemiewaffeneinsatzes (OPCW) bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben.
Österreich bringt erneut seine Entrüstung über den Einsatz eines chemischen Kampfstoffes, als Nowitschok
bezeichnet, am 4. März 2018 in Salisbury/Großbritannien, zum Ausdruck. Österreich begrüßt
den bei der Untersuchung der Vergiftung von Sergei und Julia Skripal erzielten Fortschritt und nimmt von der am
5.9.2018 erfolgten Anklage gegen zwei Verdächtige wegen versuchten Mordes Kenntnis.
Weiters entnimmt Österreich dem britischen Analyseergebnis, welches auch von der OPCW bestätigt wurde,
dass der gleiche chemische Kampfstoff im Fall der Vergiftung von Dawn Sturgess und Charles Rowley wie bei der Vergiftung
von Sergei und Julia Skripal verwendet wurde.
Österreich begrüßt Bemühungen um größtmögliche Transparenz der Ermittlungsergebnisse
und appelliert an all jene, die betroffen oder angesprochen sind, mit den Britischen Behörden zusammenzuarbeiten,
damit Recht und Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen werden kann.
Die Ermittlungsergebnisse der Behörden des Vereinigten Königreiches, wonach Russische Behörden hinter
dem Einsatz stünden, geben Anlass zu großer Sorge: jedweder Einsatz von Giftgas ist für Österreich
inakzeptabel und kann auch nicht gerechtfertigt werden. Österreich fordert die Russische Föderation auf,
das als Nowitschok bezeichnete Programm gegenüber der OPCW vollständig offenzulegen, und ermutigt all
jene, welche über Informationen über die Chemiewaffeneinsätze am 4. März in Salisbury sowie
später in Amesbury verfügen, diese den britischen Behörden weiterzugeben.
Im Hinblick darauf, dass mit dem Vereinigten Königreich und Russland zwei ständige Mitglieder im UNO
Sicherheitsrat in einen so gravierenden Fall involviert sind, appelliert Österreich an alle Beteiligten, alles
zu unternehmen um möglichst rasch eine Beilegung des Streites in Anwendung der Prinzipien der Rechtstaatlichkeit
und des Völkerrechts zu erreichen.
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