ASFINAG: Rettungsgasse auf Autobahnen
 ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe

 

erstellt am
07. 09. 18
13:00 MEZ

Wien (asfinag) - Anlässlich des internationalen Tags der Ersten Hilfe am 8. September erinnert die ASFINAG an die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen. Erste Hilfe für Unfallopfer ist unverzichtbar und kann Leben retten, ein entsprechender Auffrischungskurs immer eine gute Idee. Hilfeleistung im Notfall ist weiters gesetzlich verpflichtend. Genauso wie eine funktionierende Rettungsgasse, die auch zur Ersten Hilfe gehört, weil professionelle Einsatzkräfte dann schneller bei den Unfallopfern sind. Die ASFINAG bedankt sich daher bei den Lenkerinnen und Lenkern, die ganz selbstverständlich seit Jahren vorbildlich die Rettungsgasse bilden und Rettung und Feuerwehr beim raschen Vorankommen unterstützen.

Umfrage: Lenkerinnen und Lenker für die Rettungsgasse
Dass die Rettungsgasse längst selbstverständlich ist, belegt auch eine Umfrage des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES) vom April 2018: 93 Prozent wissen, wie man die Rettungsgasse bildet. 83 Prozent haben sie schon mindestens einmal gebildet. Dass die Rettungsgasse eine gute Idee ist, gaben 89 Prozent an – und 86 Prozent sprechen sich dafür aus, dass das System der Rettungsgasse beibehalten werden soll. Auch klar sind die Meinungen zu den Themen Überwachung und Sanktionen: 88 Prozent sind für stärkere Kontrollen, 85 Prozent für härtere Strafen für den Fall, dass jemand die Rettungsgasse missachtet bzw. einfach durchfährt.

Straßenverkehrsordnung: Wo, wann und wie die Rettungsgasse zu bilden ist
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert.

  • Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
  • Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.

 

 

 

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