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Köstinger: Neue Verordnung bringt Klarstellung |
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Rechtsunsicherheit aus dem Weg geräumt - Dienstwohnungen für Mitarbeiter stellen
keinen Sachbezug dar. Die steuerliche Einstufung von Dienstwohnungen war bisher nicht klar geregelt, es musste in jedem Einzelfall begründet werden, warum eine rasche Verfügbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer erforderlich war. Es oblag somit den Finanzbehörden, eine Dienstwohnung als Sachbezug zu werten – im schlimmsten Fall mit Steuernachzahlungsverpflichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. "Nach der Senkung der Mehrwertsteuer von 13 auf 10 Prozent auf Nächtigungen stärken wir mit dieser Verordnung den Tourismusstandort Österreich weiter. Damit wird ein Job im Tourismus wieder ein bisschen attraktiver", so Köstinger abschließend. |
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