Köstinger: Neue Verordnung bringt Klarstellung
 für Dienstwohnungen im Tourismus

 

erstellt am
07. 09. 18
13:00 MEZ

Rechtsunsicherheit aus dem Weg geräumt - Dienstwohnungen für Mitarbeiter stellen keinen Sachbezug dar.
Wien (bmnt) - "In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so notwendig wie im Tourismus. Es freut mich, dass hier in Zusammenarbeit mit dem BMF nun Rechtssicherheit für unsere Österreichischen Touristiker geschaffen wurde", so Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger. Die neue Verordnung sieht vor, dass Dienstwohnungen bis 30m² keinen Sachbezug darstellen.

Die steuerliche Einstufung von Dienstwohnungen war bisher nicht klar geregelt, es musste in jedem Einzelfall begründet werden, warum eine rasche Verfügbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer erforderlich war. Es oblag somit den Finanzbehörden, eine Dienstwohnung als Sachbezug zu werten – im schlimmsten Fall mit Steuernachzahlungsverpflichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. "Nach der Senkung der Mehrwertsteuer von 13 auf 10 Prozent auf Nächtigungen stärken wir mit dieser Verordnung den Tourismusstandort Österreich weiter. Damit wird ein Job im Tourismus wieder ein bisschen attraktiver", so Köstinger abschließend.

 

 

 

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