Hutter: Mehr Autonomie bei Unterricht, Klassen und Personal / Eltern und Schüler reden
mit / Bau-Bürokratie abgespeckt
Salzburg (lk) - Wenn sich in der kommenden Woche für rund 73.000 junge Salzburgerinnen und Salzburger
wieder die Schultore öffnen, wird einiges einfacher sein. „Bei Klassengrößen, Unterrichts- und
Öffnungszeiten sowie Personal entscheiden Schulen selbstständiger, Eltern und Kinder können einfacher
für sie wichtige Fragen mitbestimmen. Und mit der Bildungsdirektion werden Abläufe schlanker und effizienter“,
fassen Bildungslandesrätin Maria Hutter und Bildungsdirektor Rudolf Mair die zentralen Änderungen zusammen.
Die Unterrichtsorganisation wird deutlich flexibler. Direktoren können jetzt Klassen- und Gruppengrößen
in Abstimmung mit Eltern und Schülern nach pädagogischen Überlegungen festlegen. Es gibt keine zentral
vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen. „Entscheidend ist, dass wir seitens des Landes weiterhin
die notwendige Unterstützung zur Verfügung stellen, damit die Schulautonomie sinnvoll umgesetzt werden
kann und kein verstecktes Sparprogramm wird. Deshalb investieren wir allein im kommenden Schuljahr fast 900.000
Euro für zusätzliche Sprachförderlehrer, eine Million Euro für die Unterstützung von Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, 740.000 Euro in die Sozialarbeit und 800.000 Euro in die Verwaltungsunterstützung
von Pflichtschuldirektoren“, so Hutter, die betont, dass dieses Geld mehr als gut angelegt ist, da „jede Investition
in die Bildung unserer Kinder eine Investition in die Zukunft unseres Landes ist.“
Mehr Spielraum bei der Unterrichtszeit
Auch die Dauer der Unterrichtseinheiten kann flexibel gewählt werden. Die 50-Minuten-Stunde dient als
Berechnungsgröße, die Gesamtzeit bleibt gleich. Projektunterricht, Blockungen und themenzentrierter
Unterricht werden damit deutlich einfacher.
Öffnungszeiten selber festlegen
Neu ist auch die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Schule flexibel zu gestalten. So kann etwa der Unterricht
vorverlegt oder eine geeignete Aufsicht organisiert werden. Der Beschluss der schulautonomen Tage erfolgt durch
den Schulgemeinschaftsausschuss beziehungsweise das Schulforum, die Leitung hat dabei ein Stimmrecht.
Direktoren suchen das Lehrpersonal aus
Das im Land Salzburg seit 2013 eingeführte Pilotprojekt zur Auswahl von Pflichtschullehrern wurde nun bundesgesetzlich
übernommen. Die Direktoren können neue Lehrerinnen und Lehrer selbstständig auswählen. Die
Behörde prüft die formalen Erfordernisse und übernimmt die dienstrechtliche Abwicklung beziehungsweise
greift nur dann ein, wenn sich für bestimmte Standorte keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber finden.
Einheitliches Auswahlverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter
Änderungen gibt es auch bei der Bestellung von Schulleitern: Für deren Bestellung wird sowohl im Pflichtschul-
als auch im Bundesschulbereich ein einheitliches Auswahlverfahren eingeführt. Die Bildungsdirektion schreibt
die Leitungsfunktionen aus. Die Bestellung erfolgt vorerst auf fünf Jahre und wird bei erfolgreicher Arbeit
unbefristet verlängert.
Einfache Mehrheitsentscheidungen und mehr Mitsprache
Einfacher werden die Abstimmungen der Schulpartner – also Eltern, Lehrer und Schüler: Statt einer Zweidrittelmehrheit
reicht nun eine einfache Mehrheit für die Hausordnung, alternative Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen,
Freigegenstände, eine alternative Form der Leistungsbeurteilung oder Kooperationen mit anderen Schulen und
außerschulischen Einrichtungen. Mehr Mitsprache haben die Partner bei der Einrichtung von Klassenforen in
der AHS-Unterstufe (bisher nur in Neuen Mittelschulen) und bei der Festlegung der Elternsprechtage.
Schulbauverordnung abgespeckt
Im Rahmen des Projektes „DeregulierungKonkret“ der Salzburger Landesregierung wurde die Salzburger Schulbauverordnung
als Musterprojekt überarbeitet und von 31 auf acht Paragraphen vereinfacht. „Die bisherige Verordnung aus
dem Jahr 1984 war äußerst detailverliebt und nicht mehr zeitgemäß. Dies führte zum Teil
dazu, dass Vorschriften der Verordnung geltenden Normen widersprachen, so dass regelmäßig Ausnahmen
genehmigt werden mussten. Die Vereinfachung ist deshalb ein bedeutender Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung“,
unterstreicht Hutter.
Schulen dürfen Gelder verwalten
Eine wichtige Änderung betrifft Direktoren und Lehrer an den Pflichtschulen: Bisher mussten aus rechtlichen
Gründen Klassengelder auf privaten Sparbüchern und Konten verwahrt werden. Durch die gesetzliche Zuerkennung
der Teilrechtsfähigkeit dürfen Schulen nun finanzielle Beiträge für schulische Aktivitäten
und Maßnahmen entgegennehmen und darüber verfügen.
Intensiv-Unterricht in eigenen Deutschklassen
Änderungen gibt es für Kinder mit Schwierigkeiten in Deutsch. Die Sprachförderkurse werden durch
Deutschförderklassen ersetzt, landesweit sind es 26 Klassen für 355 Schüler (siehe Meldung der Landeskorrespondenz
26 Deutschförderklassen in Salzburg).
Eine Bildungsdirektion für alle
Die neue Bildungsdirektion ist ab 1. Jänner 2019 für alle Schulen, Schüler und Lehrer im Bundesland
Salzburg (außer land- und forstwirtschaftliche Schulen) zuständig. Nach vielen Jahrzehnten des Stillstands
ist es gelungen, endlich die unterschiedlichen Behörden in der Bildungsverwaltung unter ein gemeinsames Dach
zu bringen. Leiter der Behörde ist der Bildungsdirektor, der mit der Zusammenführung von Landes- und
Bundesverwaltung eine besondere Aufgabe und Verantwortung hat. In Salzburg ist der neue Bildungsdirektor Rudolf
Mair künftig für alle 361 Schulen, 73.000 Schülerinnen und Schüler sowie 9.000 Lehrerinnen
und Lehrer zuständig. Die Bildungsdirektion ist somit die größte Behörde im Bundesland.
Schulische Verwaltung und Pädagogischer Dienst
Untergliedert ist die neue Bildungsdirektion in einen Präsidialbereich für rechtliche, budgetäre
und organisatorische Aufgaben unter der Leitung von Eva Hofbauer und den Pädagogischen Dienst unter der Leitung
von Josef Lackner für die Schulaufsicht.
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