Luxemburg/Wien (bmnt) - Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger hat sich am am 5. September
zuversichtlich gezeigt, dass Österreich mit der Berufung gegen das EuGH-Urteil zum britischen AKW Hinkley
Point C erfolgreich sein wird. Mehrere Argumente Österreichs sind im ersten Verfahrensschritt nicht berücksichtigt
worden.
„Als Ministerin für Umwelt und Nachhaltigkeit bin ich zuständig, den Kampf gegen Atomkraft weiterzuführen.
Nicht nur in Österreich, sondern generell. Ich werde nicht aufgeben, weil ich das für keine Technologie
der Zukunft halte. Unsere Experten haben die Abweisung fachlich und rechtlich ausgiebig geprüft. Auf Basis
dieser Einschätzung haben wir uns entschlossen, Rechtsmittel gegen die Abweisung einzulegen“, so Köstinger.
Es sei immer klar gewesen, dass Österreich vor Gericht in dieser Sache keinen leichten Stand haben wird, die
Abweisung des EuGH sei jedoch schwer nachvollziehbar. Österreich ist nach wie vor der Ansicht, dass die Europäische
Kommission hier nicht korrekt gehandelt habe, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in politischer Hinsicht.
„Ich halte es für ein falsches Signal, wenn Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich
eingestuft würden. Es ist ein problematischer Zugang, wenn Beihilfen für erneuerbare Energieträger
erschwert werden, andererseits aber Betriebshilfen für Kernkraftwerke über einen Zeitraum von 35 Jahren
auf Kosten der Steuerzahler bewilligt werden“, so Köstinger.
Bis zu 17 Milliarden britische Pfund an Kreditzusagen gibt es für Hinkley Point C, dazu fixe Abnahmepreise
für den erzeugten Strom. „Das ist aus unserer Sicht beihilferechtlich höchst problematisch“, so Köstinger.
Die Ministerin erhofft sich auch die Unterstützung Luxemburgs, das auch bei Paks II als Streithelfer die österreichische
Position unterstützt. Köstinger betonte, dass es bei Hinkley Point nicht um den Ausbau an sich, sondern
um das Beihilferecht und einen Präzedenzfall gehe. Die Frist, um Rechtsmittel zu ergreifen, laufe bis 13.
September. "Wir bleiben dabei: Atomkraft ist keine Technologie der Zukunft“, so Köstinger. Formell hat
der Ministerrat heute den Beschluss gefasst, dieses Rechtsmittel einzulegen.
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