Diskussion des Memorandums der Alpenländer mit EU-Kommissar Phil Hogan
Brüssel/Bregenz (vlk) - Anlässlich der Tagung der Landwirtschaftsreferenten aus den Alpenländern
(Südtirol, Trient, Bayern, Baden-Württemberg, Tirol und Vorarlberg) am 4. September in Brüssel
haben diese das gemeinsam ausgearbeitete Memorandum "Die Agrarreform mit Fokus auf das Berggebiet" ausführlich
mit EU-Kommissar Phil Hogan diskutiert.
Im Mittelpunkt des umfassenden Forderungspapiers zur Ausgestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) steht
das Anliegen, dem Berggebiet mit seinen vielfältigen bäuerlichen, kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen
Aufgaben und Schutzfunktionen, seinen kleinstrukturierten Landwirtschaftsbetrieben, begrenzten Möglichkeiten
von Alternativproduktionen und besonderen topografischen, klimatischen und sozioökonomischen Umfeldbedingungen
besonderes Augenmerk zu schenken. "Wir brauchen weiterhin nicht nur attraktive Landschaften, sondern vor allem
attraktive und lebendige Lebensräume in unseren Berggebieten", so Vorarlbergs Agrarlandesrat Christian
Gantner.
Schwerpunkte der Forderungen sind:
- Verhinderung einer Kürzung des Agrarbudgets, um die
Vielfalt und Vitalität des ländlichen Raums erhalten sowie die Versorgung mit Agrarrohstoffen weiterhin
sichern zu können.
- Reservierung eines speziellen Budgets für das Berggebiet
und benachteiligte Gebiete.
- Regionale Spielräume für die Ländliche Entwicklung
müssen weiterhin möglich sein.
- Erleichterung innovativer und einfacher Umsetzungen von
LEADER-Projekten.
- Weiters muss sichergestellt werden, dass Landwirtschaftsbetriebe
mit ergänzenden Einkommensstandbeinen in vollem Umfang förderberechtigt sind.
- Aufgrund der unterschiedlichen Situationen in den Berggebieten
ist auch mehr Flexibilität bei der Gewährung der Ausgleichszulage und der Agrarumweltmaßnahmen
sowie für den Umbruch von Dauergrünland notwendig. Hierbei darf es kein Hochschrauben von Mindestanforderungen
und Auflagen geben.
- Durch die Einführung von Bagatellgrenzen sollen Prämienrückforderungen
im Interesse eines vernünftigen Aufwand-/Nutzenverhältnisses begrenzt werden.
- Spürbarer Bürokratieabbau bzw. deutliche Verwaltungsvereinfachungen
für die Landwirtschaftsbetriebe, Behörden und Förderstellen.
- Ausbau der Instrumente der Risikovorsorge sowohl für
klimatische wie Marktrisiken.
- Ermöglichung von Mengenregelungen und Marktordnungseingriffen
zur Erhaltung der Produktion in Bergregionen und benachteiligten Gebiete, da diese Gebiete nicht auf Weltmarktniveau
konkurrieren können.
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