WKÖ-Branchenvertreterinnen fordern rasch gesetzliche Maßnahmen, um Wettbewerbsverzerrungen
und Wohnungsverknappung zu verhindern
Wien (pwk) - Mit seinem jüngsten Urteil hat der Oberste Gerichtshof erneut dem Wildwuchs von Untervermietungen
über Buchungsplattformen eine klare Absage erteilt. Konkret hat das Höchstgericht die Untervermietung
einer Wohnung über eine internationale Buchungsplattform um mehr als das Doppelte des Hauptmietzinses als
Kündigungsgrund gewertet. „Dies ist die Bestätigung der Forderungen der Wirtschaftskammer", kommentieren
Hotellerie-Fachverbandssprecherin Susanne Kraus-Winkler und Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte
Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den OHG-Spruch. Sie sehen
darin „den dringenden Auftrag an den Gesetzgeber, dem wettbewerbsverzerrenden Treiben ein Ende zu setzen".
Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeit
Konkret fordert die WKÖ zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes gleiche Rahmenbedingungen bei Ausübung
gleicher Tätigkeiten. Das reicht vom Gewerberecht über das Betriebsanlagenrecht, den Brandschutz, das
Steuerrecht bis hin zur Sozialversicherung. „Eine ganz entscheidende Forderung ist eine bundesgesetzliche Melde-
und Registrierungspflicht für alle Beherberger, die ihr Geschäft über Buchungsplattformen betreiben.
Nur so ist eine Kontrolle möglich, wieweit sämtliche Steuern und Abgaben korrekt abgeführt werden.
Vereinbarungen über die pauschale Abfuhr von Ortstaxen ohne Registrierungspflicht der Vermieter sind nur halbherzige
Lösungen", sind sich Nocker-Schwarzenbacher und Kraus-Winkler einig.
Keine Schlupflöcher in Wohnrecht und Landesgesetzen
„Die Spruchpraxis des OGH ist auch eine klare Ansage an den Gesetzgeber, im Miet- und Wohnrecht der Zweckentfremdung
von Wohnraum noch deutlicher als bisher einen Riegel vorzuschieben. Grenzwertige Geschäftsmodelle sind zu
stoppen. Österreich muss hier, anderen europäischen Beispielen wie etwa Paris oder Hamburg folgend, dem
derzeitigen Wildwuchs ein Ende bereiten und darf auch in den Landesgesetzen (Ortstaxen, Bauordnungen, Wohnbauförderung,
etc.) keine Schlupflöcher offenlassen", so der eindringliche Appell der beiden Branchenvertreterinnen
an die gesetzgebenden Körperschaften abschließend.
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