Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist derzeit Landessache
– Vollzugsbeirat soll Vereinheitlichung ausarbeiten
Wien (bmasgk) - „Der aktuelle Vorfall in Wien, bei dem ein einjähriger Bub von einem Rottweiler angegriffen
und lebensgefährlich verletzt wurde, zeigt die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Sicherheitsregelung
für alle Bundesländer“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.
Derzeit gelten, neben den allgemeinen Bestimmungen im Tierschutzgesetz, für die Haltung von Hunden spezielle
Mindestanforderungen, die aus der 2. Tierhaltungsverordnung (THVO) ersichtlich sind. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes
und der darauf basierenden Verordnungen ist Landessache. Bundesministerin Hartinger-Klein sieht deshalb die Notwendigkeit
einer übereinstimmenden Vorgehensweise der Länder gegeben. „Um einen einheitlichen Vollzug in ganz Österreich
zu haben, wurde der Vollzugsbeirat eingerichtet“, so Hartinger-Klein. Eine der Aufgaben dieses Gremiums ist es,
Richtlinien, die für einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind, zu
erarbeiten.
„Während Wien und Niederösterreich für bestimmte Hunderassen verpflichtend einen Hundeführschein
vorschreiben, wird etwa in Oberösterreich ein allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden
und ein erweiterter Sachkundenachweis für auffällige Hunde verlangt“, so Hartinger-Klein. Wenn ein Hundehalter
in ein anderes Bundesland übersiedelt, bestehen dann ganz andere Anforderungen, denn die Bestimmungen sind
in jedem Bundesland anders. „Aus diesem Grund brauchen wir eine einheitliche Regelung, was die Ausbildung der Hundehalter
und die Klassifizierung der Rassen betrifft“, fordert die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz abschließend.
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