Positive Zwischenbilanz aufgrund höherer
Steuereinnahmen Rechnungshofpräsidentin Kraker verweist auf mittelfristige Risiken der Budgetentwicklung
Wien (pk) - Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) für das Jahr 2017, den der Rechnungshof vorgelegt hat,
stand am 13. September am Beginn der ersten Sitzung des Budgetausschusses nach der Sommerpause. (III-160 d.B. ).
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Vor Eingang in die Tagesordnung merkten die Abgeordneten Kai
Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ) kritisch an, dass Finanzminister Hartwig Löger den Abgeordneten
nicht für Fragen zur Verfügung steht. Das dürfe nicht zur Regel werden, meinte Krainer. Ausschussvorsitzende
Angelika Winzig (ÖVP) wies darauf hin, dass der Finanzminister einen Termin im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes
wahrzunehmen habe und das Ressort durch Staatssekretär Hubert Fuchs angemessen vertreten sei. Sie werde aber
selbstverständlich darauf achten, bei der Planung von weiteren Ausschussterminen Terminkollisionen mit dem
Finanzressort möglichst zu vermeiden.
RH-Präsidentin Kraker: Höhere Steuereinnahmen verbessern Nettoergebnis
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker präsentierte dem Ausschuss den Bericht, der neugestaltet wurde,
um eine größere Übersichtlichkeit zu erzielen. Der Rechnungshof stützt seine Einschätzung
der Budgetentwicklung vor allem auf die Ergebnisrechnung des Bundeshaushalts. Die budgetäre Entwicklung ist
demnach nicht zuletzt aufgrund der guten Konjunktur besser ausgefallen als ursprünglich erwartet, dennoch
blieb das Nettoergebnis weiterhin negativ. Den Erträgen von rund 77,3 Mrd. standen 2017 letztlich Aufwendungen
von rund 79 Mrd. gegenüber. Die Differenz betrug damit rund -1,64 Mrd. und war damit um ca. 7,8 Mrd.
besser als im Jahr 2016. Zudem wich das Ergebnis damit erheblich von den Voranschlägen ab.
Die festgestellten Verbesserungen der Zahlen werden vom Rechnungshof vor allem auf höhere Steuereinnahmen
zurückgeführt. Dies betraf vor allem die Umsatzsteuer (+1 Mrd. ), die Lohnsteuer (+1,06 Mrd. ), die
Kapitalertragssteuer (+384,06 Mio. ), die Körperschaftssteuer (+322,45 Mio. ) und die Mineralölsteuer
(+294,29 Mio. ). Zum besseren Ergebnis trugen insbesondere zwei Einmaleffekte bei. Einerseits wurde ein neuer
Zuschussvertrag mit den ÖBB erst verspätet abgeschlossen und hat damit das Jahresergebnis nicht beeinflusst.
Andererseits wurde eine Rückstellung von 996,71 Mio. , die für die Hypo Alpe Adria gebildet wurde, aufgelöst.
Die positive Entwicklung der Haushaltsdaten 2017 ging laut Rechnungshof vor allem auf das starke Wirtschaftswachstum
zurück. Das reale BIP wuchs im Jahr 2017 um 2,9%. Damit übertraf die Konjunkturentwicklung die Prognosewerte.
Das Maastricht-Defizit stand bei -0,7% des BIP (2016: -1,6 %). Aufgrund des hohen nominellen Wachstums reduzierte
sich der öffentliche Schuldenstand von 83,6% 2016 auf 78,4% des BIP im Jahr 2017. Das strukturelle Defizit
ging nach -0,9% im Jahr 2016 auf -0,5% im Jahr 2017 zurück. Die Abgabenquote betrug im Vorjahr 41,9%.
Auch wenn das das Wirtschaftswachstum weiterhin positive Auswirkungen auf das Budget haben dürfte, sieht die
Rechnungshofpräsidentin auch mittelfristige Risiken für die Haushaltsplanung des Bundes. So werde die
Erreichung der für das Doppelbudget 2018/2019 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von
2,5 Mrd. davon abhängen, ob die Streichung von Budgetspielräumen sich in konkreten Maßnahmen
niederschlage. Vor allem sei die Frage der Rücklagenbildung bzw. verwendung zu klären, merkte Kraker
dazu an. Auch sei abzuwarten, ob die angestrebte Reduzierung von Personalkosten des Bundes gelingt. Unwägbarkeiten
sieht der Rechnungshof auch bei der Indexierung der Familienbeihilfe, von der eine Kostensenkung erwartet wird.
Offene Fragen ortet RH-Präsidentin Kraker zudem bei den Auswirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses und
den vorgesehenen einnahmeseitigen Sondereffekten.
Hanger (ÖVP) und Angerer (FPÖ) sehen Budgetkurs der Regierung bestätigt
Aus Sicht von Abgeordnetem Erwin Angerer (FPÖ) bestätigen die Zahlen des Bundesrechnungsabschlusses,
dass die budgetpolitische Korrektur, wie sie Bundesregierung vorgenommen hat, überfällig war. Für
ÖVP-Abgeordneten Andres Hanger ist es wenig erfreulich, dass das Nettovermögen des Bundes letztlich weiter
gesunken ist. Für eine Gesamtbetrachtung sei es auch wichtig, in die Vermögensrechnung neben dem Bund
auch die Gebietskörperschaften einzubeziehen und diese staatliche Gesamtrechnung bald umzusetzen.
Krainer (SPÖ): Finanzkrise ist überwunden, aber noch am Arbeitsmarkt spürbar
SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer entnahm dem Zahlenwerk, dass die Finanzkrise des vergangenen Jahrzehnts
zwar weitgehend überwunden ist, dass die Auswirkungen aber auf dem Arbeitsmarkt immer noch spürbar sind,
was entsprechende Maßnahmen erfordere. Krainer wollte auch wissen, welche Erfolge Österreich mit Maßnahmen
der Armutsbekämpfung erzielt und wie sich die Mindestsicherung hier auswirkt. Kritisch merkte er an, dass
die Belegprüfungen des Rechnungshofs eine Fehlerquote von 16 % ergeben haben. Das sei zwar eine Verbesserung
zu früheren Jahren, aber immer noch sehr hoch, sagte Krainer und fragte, was das Ressort dagegen unternimmt.
Sein Fraktionskollege Markus Vogl ortete eine gewisse Intransparenz bei der Darstellung der Personalkosten des
Bundes. Es sei nicht völlig nachvollziehbar, welche ausgegliederten Unternehmen hier berücksichtigt sind,
und welche nicht. Eva Holzleitner (SPÖ) bezweifelte, dass die Indexierung der Familienbeihilfe die angekündigten
Einsparungen bringen wird, da die Maßnahme in weiten Teilen dem EU-Recht widerspreche.
Rossmann (PILZ): Ergebnisrechnung muss verbessert werden
Bruno Rossmann von der Liste Pilz schloss sich der Kritik von Krainer an der hohen Fehlerquote, welche die Belegprüfung
ergebe, an und zeigte sich außerdem unzufrieden darüber, dass die Ressorts die Ergebnisrechnungen aus
seiner Sicht sehr ungenau durchführen. Wenn sich daran nicht ändere, stelle sich für ihn die Frage,
ob es überhaupt sinnvoll sei, die Verwaltung eine Ergebnisrechnung durchführen zu lassen, und ob es nicht
besser wäre, diese ganz in den Bundesrechnungsabschluss zu verlagern. Eine genaue Ergebnisrechnung sei jedenfalls
notwendig, um ein längerfristiges Monitoring des Staatshaushaltes vornehmen zu können.
Scharfe Kritik übte Rossmann auch an den starken Abweichungen zu den Voranschlägen, die seiner Meinung
nach nur teilweise mit Konjunktureffekten erklärt werden können. Vielmehr sei in den letzten Jahren im
Finanzressort eine sehr ungenaue Budgetierung üblich geworden. Er könne sich die Zahlen nicht anders
erklären, als dass teilweise mit Absicht Budgetposten über- oder unterbudgetiert werden. Grundsätzlich
gehe es um mehr Budgetwahrheit. Rossmann wollte auch wissen, welches Ergebnis die Maßnahmen gegen Steuerbetrug
gebracht haben, und welchen Steuerkategorien sie zuzuordnen sind.
Loacker (NEOS): Rasche Entlastung der SteuerzahlerInnen notwendig
Für die NEOS vertrat Gerald Loacker die Ansicht, dass der gesamte Budgetprozess neu aufgesetzt werden sollte.
Der Rechnungshof wäre weit früher einzubeziehen, lautete eine seiner Überlegungen. Auch müsste
die Wirkungsorientierung von budgetären Maßnahmen in den Bundesrechnungsabschluss Eingang finden. Für
bedenklich hält es Loacker, dass die niedrigere Schuldenquote nur durch höheres Wirtschaftswachstum erzielt
wurde, den hohen Einnahmen aber nach wie vor noch höhere Staatsausgaben gegenüberstehen. Eine Entlastung
vor allem der mittleren Einkommen sei dringend notwendig, da bei diesen jede Einkommenserhöhung überdurchschnittlich
stark von der kalten Progression erfasst werden.
Kraker: Fehlerquote bei Verbuchungen vor allem Formalmängel
In der Beantwortung der Fragen der Abgeordneten rückte Rechnungshofpräsidentin Kraker die Fehlerquote
von 16%, welche die Belegprüfung ergeben hat, mit dem Hinweis zurecht, dass es sich dabei größtenteils
nicht um wesentliche Mängel, sondern um Formalfehler handle. Sowohl der Rechnungshof als auch das BMF führen
mit den Ressorts Schulungen durch, was sich bereits in einem deutlichen Sinken der Fehlerquote niederschlage, sagte
sie. Der Rechnungshof lege ganz bewusst den Fokus auf den Ergebnishaushalt, der aus seiner Sicht geeignet ist,
die wahre Entwicklung über längere Zeiträume sichtbar zu machen, und der sich daher als Steuerungsinstrument
eigne. Was die Einbeziehung der Vermögen der Gebietskörperschaften betrifft, so brauche diese eine gesetzliche
Grundlage. Ab 2020 sollte eine staatliche Gesamtrechnung möglich werden.
Fuchs: Wirkungsorientierung des Budgets soll auch in BRA einfließen
Staatssekretär Hubert Fuchs ergänzte, die Fehlerquote gehe seit der Einführung des neuen Haushaltsrechts
kontinuierlich zurück. Auch jetzt schon sei der Prozentsatz der Buchungen, bei denen das Risiko eines schwerwiegenden
Fehlers besteht, sehr niedrig. Was das Budget für Arbeitsmarktmaßnahmen betreffe, so gebe man tatsächlich
nur 73 Mio. weniger aus. Armutsbekämpfung sei nicht Thema des Budgetausschusses, doch könne er mitteilen,
dass der Bundeszuschuss zur Mindestsicherung zuletzt leicht gesunken sei, sagte der Staatssekretär. Er gehe
davon aus, dass die Einsparungen aus der Indexierung der Familienbeihilfe richtig berechnet sind und auch erzielt
werden können, sagte Fuchs.
Die Kritik von Rossmann an der Budgetierung ließ der Staatssekretär nicht gelten. Die Budgets würden
stets mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Selbstverständlich sei dem Finanzministerium auch der Ergebnishaushalt
wichtig, sagte er. Die Einnahmen aus den Maßnahmen gegen Steuerbetrug bezifferte Fuchs mit annähernd
600 Mio. , die vor allem aus der Umsatzsteuer angefallen sind. Allerdings handle es sich dabei noch im keine endgültigen
Zahlen. Man arbeite auch daran, Modelle zu entwickeln, um die Wirkungsziele in den Bundesrechnungsabschluss einfließen
zu lassen, erfuhr NEOS-Abgeordneter Loacker.
Berger: Antizyklische Budgetentwicklung 2017 noch nicht erreicht
Helmut Berger vom Budgetdienst des Parlaments führte aus, dass die Vermögensbilanz des Bundes im Gefolge
der Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten habe. Er bezifferte den negativen Vermögenszuwachs mit rund 28 Mrd.
. Im Jahr 2017 habe sich zwar eine Verbesserung gezeigt, doch sei noch keine wirkliche Trendumkehr im Sinne einer
antizyklischen Entwicklung der Staatsfinanzen gelungen. Zur Frage der ausgegliederten Unternehmen, die Abgeordneter
Vogl angesprochen hatte, erläuterte Berger, dass es auf die jeweilige Rechtsform ankomme, ob sie in den BRA
einbezogen werden. Eine Harmonisierung wäre im Sinne der größeren Transparenz jedenfalls wünschenswert.
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Staatssekretär Hubert Fuchs kündigt umfassende Reform für 2020 an
Im zweiten Teil des Budgetausschusses befassten sich die Abgeordneten mit den aktuellen Monatsberichten zum
Budgetvollzug. Die MandatarInnen der Regierungsfraktionen zeigten sich erfreut über die "sprudelnden
Steuereinnahmen" sowie die verbesserte Lage am Arbeitsmarkt. Staatssekretär Hubert Fuchs kündigte
erneut eine umfassende Steuerreform für 2020 an, die sowohl die Strukturen als auch die Tarife umfassen wird.
Spätestens 2022 soll auch die kalte Progression abgeschafft werden.
Weitere Punkte auf der Agenda waren Ressortberichte über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) und des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen sowie über die Genehmigung
von Mittelverwendungsüberschreitungen bzw. Vorbelastungen im 2. Quartal 2018. Der SPÖ-Antrag auf Zusammenführung
des Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Berichts mit dem Ausgliederungsbericht wurde vertagt; eine weitere Initiative
der Sozialdemokraten für mehr Verteilungsgerechtigkeit fand keine Zustimmung.
Zuwachs bei den Staatseinnahmen um 4,7% per Ende Juli
Tendenziell lasse sich für den bisherigen Jahresvollzug 2018 ein überdurchschnittlich guter Einzahlungserfolg
feststellen, während die Auszahlungsentwicklung weitgehend dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht,
stellt der Parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse fest. Bei der Interpretation müssten jedoch auch
Sondereffekte (z.B. Umstellung der Verbuchungslogik in der UG 45-Bundesvermögen oder die teilweise Verrechnung
der im Vorjahr geleisteten Zahlung der Bank Austria an die Pensionsversicherung) berücksichtigt werden.
Die Einzahlungen von Jänner bis Juli 2018 betrugen rund 41,7 Mrd. und sind somit um 1,9 Mrd. (+4,7%) höher
als im selben Zeitraum des Vorjahrs, ist den aktuellen Monatserfolgen Mai bis Juli zu entnehmen. Grund dafür
sind vor allem die Zuwächse bei den Öffentlichen Abgaben (+ 963,2 Mio. ) sowie bei den Untergliederungen
(UG) Bundesvermögen und Arbeit. Bei den Auszahlungen wiederum gab es einen Rückgang um 2,1% (1 Mrd. ).
Laut Parlamentarischen Budgetdienst kam es neben deutlichen Minderauszahlungen in der UG 46 (v.a. aufgrund des
Wegfalls der Teilfinanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs im Juni 2017) unter anderem in der UG 22-Pensionsversicherung
und in den ab 2018 in der UG 18-Asyl/Migration erfassten Bereichen (v.a. Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung)
zu geringeren Ausgaben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei der UG 22 wurde vor allem ein Teil der 2017
erfolgten Zahlung der Bank Austria für die Überführung der MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung
schlagend. Der Nettofinanzierungbedarf betrug per Ende Juli somit 3,7 Mrd. ; für das Gesamtjahr sind 2,2
Mrd. budgetiert.
Abgeordneter Andreas Hanger sprach von einer sehr erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung, die zu sprudelnden
Steuereinnahmen führe. Dennoch bestehe weiterhin ein Nettofinanzierungsbedarf, der Paradigmenwechsel werde
erst 2019 erreicht werden.
NEOS-Mandatar Gerald Loacker gab zu bedenken, dass die Einnahmenzuwächse aus Sicht der SteuerzahlerInnen nicht
so erfreulich sind, da sie noch mehr belastet werden. Im Besonderen zeigte er sich verärgert darüber,
dass die Regierung das im Wahlkampf gegebene Versprechen auf Abschaffung der kalten Progression nicht eingehalten
hat; die Entlastung müsse aber jetzt kommen.
Abgeordneter Bruno Rossmann machte darauf aufmerksam, dass die Summe der Bruttoabgaben schon per Ende Juli 2018
ein Plus von 1,8 Mrd. aufweist. Im Bundesvoranschlag sei man für das Gesamtjahr von einem Anstieg von 1,9
Mrd. ausgegangen. Hochgerechnet werde dieser Ansatz daher bis Ende des Jahres um ca. 1 bis 1,5 Mrd. überschritten,
zeigte er auf. Er frage sich jedoch, warum die Entwicklung bei der Umsatzsteuer dem privaten Konsum hinterherhinke.
Könnte das mit der Registrierkassenpflicht oder mangelnden Kontrollen zu tun haben?
Staatssekretär Hubert Fuchs informierte die Abgeordnete Karin Greiner (SPÖ) darüber, dass in der
UG 18 (Asyl) die Auszahlungen aufgrund des Rückgangs bei den Asylanträgen um 148,4 Mio. unter den Vorjahreswerten
lagen. Was die Einnahmenentwicklung bei der Umsatzsteuer angeht, so werde man sich die Ursachen dafür noch
genauer anschauen. Die Berichte über die Monatserfolge Mai 2018 bis Juli 2018 wurden mehrheitlich zur Kenntnis
genommen.
58,4 Mio. Mittelverwendungsüberschreitungen, 26 Mio. Vorbelastungen
Weiters berichtete das Finanzministerium, dass im 2. Quartal 2018 Mittelverwendungsüberschreitungen in der
Höhe von 58,423 Mio. genehmigt wurden. Davon wurden im Finanzierungshaushalt 92% durch Rücklagenentnahmen
und 8% durch unterjährige Mehreinzahlungen bedeckt. Die in Summe größten Überschreitungen
gab es in der UG 46 Finanzmarktstabilität (Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung
in Höhe von 46,4 Mio. und in der UG 33 Wirtschaft (Forschung) in Höhe von 7 Mio. für die Förderung
von FFG-FTI-Programmen. Der Stand der Rücklagen betrug per 30. Juni 2018 rund 15,121 Mrd. . Vorbelastungen
wiederum wurden im 2. Quartal 2018 in der Höhe von 26,027 Mio. genehmigt. Der größte Posten war
dabei die Altlastensanierung der Kokerei Linz auf dem Areal der Voest Alpine in Höhe von 18,790 Mio. .
Staatsekretär Hubert Fuchs informierte die Abgeordneten darüber, dass die Gerichtsgebühren im Zusammenhang
mit der HETA-Abwicklung erst jetzt verbucht werden konnten, da der Antrag auf Gebührenbefreiung vor kurzem
abgelehnt wurde. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Grundsatzdiskussion über Hilfsprogramme und Steuerbetrugsbekämpfung in der EU
Die Euro-Krisenländer sind Gegenstand von zwei Berichten hinsichtlich ESM und Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz,
die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Daraus ist zu entnehmen, dass Spanien Ende Mai eine weitere frühzeitige
Rückzahlung an den ESM in Höhe von 3 Mrd. vorgenommen hat. Zudem wurde Mitte April die neunte Post-Programm-Prüfmission
in Spanien abgeschlossen. Was Griechenland betrifft, hat sich die Eurogruppe Ende Juni auf den Abschluss des ESM-Finanzhilfeprogramms
geeinigt und damit die Basis für die Auszahlung der letzten Tranche gelegt. Darüber hinaus hat sich die
Eurogruppe auf weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Athen verständigt, von denen die ESM-Darlehen
allerdings nicht betroffen sind. Der Parlamentarische Budgetdienst weist in seiner Analyse u.a. darauf hin, dass
die Auszahlung der letzten Tranche aus dem 3. ESM-Finanzhilfeprogramm in der Höhe von 15 Mrd. am 6. August
erfolgte.
Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen Österreichs für Griechenland betrugen zum
Ende des 2. Quartals 2018 rund 112,5 Mio. . Den gesetzlich relevanten Stand der österreichischen Haftungen
für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (inklusive Übergarantien) beziffert der
Bericht per Quartalsende mit rund 9,455 Mrd. für Kapital. Die Haftungen für Zinsen betrugen rund 1,282
Mrd. (inklusive Übergarantien). Zu jeweils positiven Ergebnissen kamen die neunte Post-Programm-Prüfmission
für Irland bzw. die achte Post-Programm-Prüfmission für Portugal.
In Ergänzung der Darstellung des Finanzministeriums hat der Parlamentarische Budgetdienst unter Einbeziehung
von aktuellen Prognosen der Europäischen Kommission einen Überblick über die wirtschaftliche Lage
der Programmländer Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern erstellt. Darin wird festgestellt,
dass vor allem Irland profitieren konnte. Dessen Wachstumsprognosen wurden nochmals nach oben revidiert, und zwar
von 4,4% auf 5,6% (2018) bzw. von 3,1% auf 4,0% für 2019. Auch für Zypern und Spanien haben sich die
Werte weiter verbessert. Nur geringfügig verändert haben sich die Erwartungen für Portugal, für
Griechenland wird hingegen ein geringeres Wachstum angenommen als noch in der Winterprognose. Die Arbeitslosenquote
soll in allen Programmländern sinken, diese liege jedoch auf einem sehr unterschiedlichen Niveau (von 21,5%
in Griechenland bis 6,7% in Irland im Jahr 2017). Weiterhin moderat entwickelt sich die Inflation, sie soll auch
in den kommenden beiden Jahren in allen Programmländern unter der 2%-Marke liegen.
Er habe sich schon immer gefragt, warum Irland, das eigentlich als Steueroase bezeichnet werden könne, Unterstützungszahlungen
von der EU bekommt, konstatierte Abgeordneter Bruno Rossmann (PILZ). Auch sei Irland eines jener Länder, dass
europäische Maßnahmen gegen Steuerbetrug oder etwa die Einführung einer Digitalsteuer blockiere.
Was Griechenland angeht, so sehe er angesichts einer hohen Arbeitslosenrate, eines kaputten Gesundheitssystems
und der Verarmung von Teilen der Bevölkerung keine Erfolgsgeschichte. Aus seiner Sicht sei ein Schuldennachlass
notwendig. Auch SPÖ-Mandatar Alois Stöger gab zu bedenken, dass Österreich durch die Zinseinnahmen
letztendlich von der Armut Griechenlands profitiere.
Staatssekretär Hubert Fuchs konnte den Ausführungen von Bruno Rossmann einiges abgewinnen, Steueroasen
in der EU seien auch für ihn ein Dorn im Auge. Auch die Vorgehensweise in Bezug auf die Steuernachzahlungen
des Konzerns Apple halte er für eine "Riesensauerei". Die Entwicklung in Griechenland sehe er nicht
enthusiastisch. Es sei jedoch erfreulich, dass kein viertes Hilfsprogramm notwendig sei.
SPÖ für verteilungsgerechte Budgetpolitik und für Überarbeitung der Berichtspflichten von
Bundesbeteiligungen
Zwei Initiativen der SPÖ standen schließlich noch auf der Agenda des Budgetausschusses. Im ersten Antrag
setzten sich die Sozialdemokraten für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Die steuerpolitische Richtung der
ÖVP/FPÖ-Regierung beschränke sich auf Steuergeschenke für Konzerne, Hoteliers, Miethausbesitzer
und Großgrundbesitzer, so Kai Jan Krainer (SPÖ). Die wesentlichen Probleme hingegen würden nicht
angesprochen. Notwendig sei beispielsweise die Ökologisierung des Steuersystems, ein gerechter Beitrag von
Kapital- und Vermögenseinkommen an den gesamten Steuereinnahmen sowie die gleiche Verteilung von Vermögen.
In diesem Sinne pocht die SPÖ auf eine Budgetpolitik, die das Wohl aller Einkommensgruppen berücksichtigt
und Kapital sowie Vermögen stärker besteuert als Vermögen ( 52/A(E) ).
Erwin Angerer (FPÖ) und Andreas Hanger (ÖVP) wiesen den Vorwurf, die Regierung verteile bloß Steuergeschenke
für Reiche, entschieden zurück. Gerade die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der
Familienbonus Plus würden den unteren EinkommensbezieherInnen zugute kommen. Dabei handle es sich um Propagandasprüche,
meinten Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ), der als Argument anführte, dass bei Gehältern
bis 1.380 brutto schon bisher keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfielen. Es gebe sehr wohl eine Entlastung
für viele Menschen, entgegnete Staatssekretär Hubert Fuchs, und zwar durchschnittlich in der Höhe
von 311 pro Jahr; für ihn sei das kein kleiner Betrag. Der Entschließungsantrag wurde schließlich
abgelehnt.
Ein weiterer SPÖ-Antrag zielte auf eine Änderung bei den Berichtspflichten ab. Im konkreten soll der
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Bericht mit dem Ausgliederungsbericht zusammengeführt werden. Dazu schlägt
Markus Vogl vor, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig einem Beteiligungscontrolling unterliegen
sollen ( 187/A ). Diese seien derzeit gesetzlich ausgenommen, da die Kennzahlen im Ausgliederungsbericht zu finden
sind. Staatsekretär Hubert Fuchs sprach von einem vernünftigen Vorschlag, der im Rahmen eines Gesamtkonzepts
umgesetzt werden könne.
Da es sich dabei nur um eine kleine und sinnvolle Korrektur handeln würde, sei der Vertagungsantrag der Regierungsparteien
nicht nachvollziehbar, kritisierten Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ). Mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit
vertagt.
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