Umsetzung der Universitätsfinanzierung NEU und Verbesserung der Betreuungsverhältnisse
als oberstes Ziel
Wien (bmbwf) - Am 24. September beginnt die intensive Verhandlungsphase zu den kommenden Leistungsvereinbarungen
für die Periode 2019-2021 zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und
den 22 öffentlichen Universitäten. Die Verhandlungen stellen die Grundlage für die inhaltliche Weiterentwicklungen
und strategische Profilbildung der Universitäten in den kommenden drei Jahren dar. Dabei werden in einem umfangreichen
Prozess die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Wissenschaftsministerium und den einzelnen Universitäten
erarbeitet. Die Schwerpunkte der kommenden drei Jahre liegen für das Bundesministerium u.a. in der Umsetzung
der Reformziele der „Universitätsfinanzierung NEU“, der Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunktsysteme,
der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Karrierewege für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und im Bereich Digitalisierung.
Zur Umsetzung der inhaltlichen Schwerpunkte an den einzelnen Universitäten gilt es natürlich auch, finanzielle
Rahmenbedingungen zu schaffen. Durch die „Universitätsfinanzierung NEU“ eröffnen sich dabei zahlreiche
neue Möglichkeiten: Mit zusätzlich € 1,3 Mrd. für die kommenden 3 Jahre steht den Universitäten
ein Gesamtbudget von € 11 Mrd. zur Verfügung. Mit dieser Steigerung unterstreicht Österreich auch im
internationalen Vergleich den hohen Stellenwert von Wissenschaft aus budgetärer Sicht – so zeigen die jüngsten
Erhebungen der OECD im „Education at a Glance 2018“, dass Österreich bereits bisher bei den öffentlich
tertiären Bildungsausgaben mit 1,6% deutlich über EU-& OECD-Schnitt (je 1,1%) lag.
Aber nicht nur mehr Geld, sondern vor allem auch eine gänzlich neue Finanzierungssystematik sorgt für
einen „Paradigmenwechsel“ in der Mittelzuteilung. So wird das Budget künftig in ein 3-Säulen-Modell gegliedert,
das die zentralen Bereiche Lehre, Forschung und Infrastruktur unterscheidet. Dadurch wird mehr Transparenz, Planbarkeit
und Effizienz ins System gebracht. Zusätzlich zu diesem neuen Finanzsystem wird auch das bestehende Zugangsmanagement
weiterentwickelt und in den sogenannten „Massenfächern“ wie Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften
und Fremdsprachen ausgeweitet. Gleichzeitig wird mit dieser inhaltlichen wie strukturellen Weiterentwicklung von
den Universitäten eine deutliche Steigerung der Forschungs- und Lehrleistungen und somit eine höhere
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich erwartet. Es ist geplant, die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen
- wie im Universitätsgesetz vorgesehen - bis Ende des Jahres abzuschließen, damit die Neuerungen ab
dem Wintersemester 2019 in Kraft treten können.
„Wir können den Hochschulen für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode insgesamt ein deutlich
höheres Budget anbieten. Ich bin also zuversichtlich, dass die Verhandlungen mit allen öffentlichen
Universitäten gut gelingen werden. Durch die Universitätsfinanzierung NEU eröffnen sich auch völlig
neue Perspektiven – sie bringt mehr Kapazitätsorientierung, höhere Transparenz und mehr Studierendenbezogenheit
in das System“, so Bundesminister Faßmann zum Beginn der Verhandlungen.
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