Heid & Partner Rechtsanwälte setzen als erste Kanzlei das neue Vergabemodell "Innovationspartnerschaft"
für das Land Niederösterreich und die ÖBB im Mobilitätsbereich um Digitales Parkplatzinformationssystem
St. Pölten/Wien (heid & partner) - Mit einem digitalen Parkplatzinformationssystem für ihre
200 Park- und Ride-Anlagen mit rund 30.000 Stellplätzen wollen das Land Niederösterreich auf seinem Gebiet
und die ÖBB-Infrastruktur AG österreichweit den Komfort ihrer Kunden erhöhen: In Echtzeit abrufbare
Auslastung von Park- und Ride-Anlagen, Vorschaurechner und integrierte Buchungs- und Bezahlfunktionen sollen die
Kombination von PKW und Zug attraktiver machen. Für die Umsetzung dieser Funktionen wird ein "Innovationspartner"
in einem EU-weiten Vergabeverfahren gesucht. "Wir sind hier mit den beiden Auftraggebern Vorreiter bei der
Beschaffung innovativer Leistungen und haben uns für dieses neue Modell entschieden, das erst seit dem Inkrafttreten
des Bundesvergabegesetzes 2018 zur Verfügung steht" sagt Seniorpartner Stephan Heid.
Kostenobergrenze und Meilensteine
Das Verfahren führt in 3 Stufen (Auswahl des Innovationspartners - F&E-Phase - Erwerb) zum Ziel, kann
aber bei technischer oder kommerzieller Aussichtslosigkeit jederzeit vom Auftraggeber gestoppt werden. "Aufgrund
der Markterkundigungen der Auftraggeber sind wir sicher, dass Lösungen entwickelbar sind und wir mit dem richtigen
Partner das Verfahren bis zum Ende durchziehen können. Vorsorglich verhandeln wir auch eine Kostenobergrenze
sowie Meilensteine bis zum Projekterfolg. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wird eine faire
Verteilung von Entwicklungsrisiken und Verwertungsrechten sein" so Stephan Heid.
Die Zukunft der Innovationspartnerschaft
Das neue Modell lässt sich überall dort anwenden, wo herkömmliche Vergabeverfahren im Bereich
IKT, Energie, Verkehr etc. zu wenig flexibel sind, um die Kooperation von öffentlicher Hand und privatem Know-how
zu sichern. Stephan Heid ist daher überzeugt, dass "die digitalen Zukunftsmärkte mit diesem neuen
Werkzeug auch vergaberechtlich beherrschbar sind."
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