Rechtliche Basis für die digitale Amtstafel und einen Livestream während der Gemeinderatssitzung
wird geschaffen
Linz (lk) - Die am 20. September im Oö. Landtag eingelaufene Novelle der Gemeindeordnung setzt auf
transparente und einfache Informationsvermittlung über den parlamentarischen Prozess in Oberösterreichs
Gemeinden. So wurde für Gemeinden und Städte ab dem 1. Jänner 2019 die Möglichkeit der digitalen
Amtstafel geschaffen, man nimmt von der Papierform Abschied. Bisher mussten Gemeinden, laut Oö. GemO 1990,
Rechtsakte durch Anschlag an der Amtstafel kundmachen. „Wir tragen nun den technischen Entwicklungen Rechnung.
Die Kundmachung wird vereinfacht. Die digitale Amtstafel bleibt den Gemeinden, im Sinne der Gemeindeautonomie,
aber selbstverständlich freigestellt“, erklärt Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit
ist durch diese Novelle auch nur noch eine Haupt-Amtstafel vorzusehen. Fehlerquellen werden dadurch vermieden.
Zukünftig können auch Gemeinderatssitzungen via Livestream übertragen werden. Diese Möglichkeit
bestand bereits für Statutarstädte mit eigenem Pressedienst, nun wurde die rechtliche Basis zur Übertragung
von öffentlichen Gemeinderatssitzungen und der Veröffentlichung der Verhandlungsschriften im Internet
für alle oberösterreichischen Gemeinden und Städte geschaffen. Dennoch muss, aus datenschutzrechtlichen
Gründen, sichergestellt werden, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer der öffentlichen Sitzung
nicht visuell erfasst werden. Die Möglichkeit der Übertragung umfasst demnach den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess,
die Debatte sowie das Abstimmungsverhalten der an der Gemeinderatssitzung mitwirkenden Personen. „Es besteht ein
öffentliches Interesse an der Transparenz politischer Prozesse in unserer Gemeinden und Städte. Diesem
Tragen wir nun in zeitgemäßer Form Rechnung“, so Hiegelsberger.
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