Erfolgreiche Kooperationsveranstaltung im Zeichen der Verbesserung und Beschleunigung des Rechtsschutzes
Linz (lvgh) - Am 19. und 20. September fand auch heuer wieder der Linzer Verwaltungsgerichtstag im Redoutensaal
an der Linzer Promenade statt. Die erfolgreiche Veranstaltung, die von der Kooperation zwischen dem Landesverwaltungsgericht
Oberösterreich, dem Fachbereich "Öffentliches Recht" der Johannes Kepler Universität Linz
und der Direktion Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich getragen und organisiert wird, hat sich in den
letzten Jahren als Fixpunkt rund um den Themenbereich "Verwaltungsgerichtsbarkeit" etabliert. Der Linzer
Verwaltungsgerichtstag 2018 stand dabei ganz im Zeichen der Beschleunigung der Verfahren und der zusätzlichen
Verbesserung des Rechtsschutzes.
Zur festlichen Eröffnung betonte Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer die weitreichende Bedeutung der Einrichtung
der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger, aber
auch für den Wirtschaftsstandort. Die beabsichtigten Vorteile dieser "Jahrhundertreform" im Jahr
2014 - insbesondere die zügige Durchführung der Verfahren, eine verlässliche Spruchpraxis in besonderer
Qualität und Rechtssicherheit für alle Beteiligten - hätten sich allesamt verwirklicht. Auf diese
Weise würden die Verwaltungsgerichte einen wichtigen Beitrag zur hohen Lebensqualität leisten. Gerade
für Oberösterreich könne dies etwa einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im internationalen Vergleich
bedeuten.
Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko bekräftigte im Anschluss daran stellvertretend für die Kooperationspartner
die enorme Bedeutung des fachlichen Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis. Das gelte nicht nur für
die erfolgreiche und qualitätsbewusste Erfüllung der den jeweiligen Institutionen zukommenden Aufgaben,
sondern auch für die Attraktivierung des Lebens- und Wirtschaftsraumes. Deshalb bilde der alljährliche
Linzer Verwaltungsgerichtstag ein Herzstück der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern.
Das fachliche Eröffnungsstatement der in diesem Jahr erstmals zweitägigen Veranstaltung hielt der Präsident
des Verwaltungsgerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel vor den zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus
den verschiedensten Sparten der Praxis und Wissenschaft. Präsident Thienel nahm den Begriff der "Jahrhundertreform"
durch die Verwaltungsgerichtsnovelle nochmals auf und erläuterte anhand einer Retrospektive auf die einzelnen
Ausbaustufen des Rechtsschutzsystems in Österreich die besondere Bedeutung der Grundrechte und der unabhängigen
Gerichtsbarkeit für den demokratischen Rechtsstaat. Demgegenüber sei mancherorts auch in Europa gerade
aktuell eine Erosion der rechtsstaatlichen Grundfesten des demokratischen Rechtsstaates hin zu autoritären
Strukturen zu beobachten. Auch wenn in Österreich noch keine derartigen Bedrohungen des demokratischen Rechtsstaates
zu beobachten seien, bestehe kein Grund zur Selbstgefälligkeit. Einer klaren Rollenverteilung zwischen Politik
und Gerichtsbarkeit komme besonderes Gewicht zu: einerseits in Form des Respekts vor gerichtlichen Entscheidungen
seitens der Politik und andererseits in der Gestalt von Gerichten, die durch ihre Urteile sprechen, sich aber tagespolitischer
Äußerungen enthalten.
Abschließend bekräftigte Präsident Thienel, dass die Verwaltungsgerichte mit ihrer Arbeit einen
wesentlichen Beitrag am Ausbau des demokratischen Rechtsstaates leisten.
Am zweiten Tag der Veranstaltung zeichneten die hochkarätigen Vortragenden aus allen Bereichen der Praxis
und Wissenschaft - vom Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, den Universitäten Linz, Graz und Wien, den
Verwaltungsgerichten und Behörden bis hin zu den Rechtsanwälten - ein durchwegs positives Bild aus ihren
Erfahrungen mit mittlerweile schon nahezu 5 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. In ihren Fachvorträgen
zeigten die Expertinnen und Experten sowohl aus praktischer wie auch wissenschaftlicher Perspektive die vielfältigen
Herausforderungen im Hinblick auf eine Verbesserung und Beschleunigung des Rechtsschutzes für alle Beteiligten
auf und gaben konkrete Anregungen für eine Evaluierung, die auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung
in Aussicht gestellt ist.
Die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten nicht nur fachkompetente Einblicke im Rahmen der Referate
der Vortragenden, sondern leisteten auch wertvolle Inputs in Form von Diskussionsbeiträgen und konnten zwischen
den einzelnen Modulen wertvolle Erfahrungen im persönlichen Kontakt austauschen.
Eine große Diskussionsrunde unter dem Vorsitz von Dekanin Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel rundete die
gelungene Veranstaltung ab.
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