Konferenz: "Digitalisierung der Arbeit" – Fit für die Herausforderungen der
Digitalisierung
Brüssel/Wien („Wir dürfen nicht vergessen, dass Technik nichts in Stein Gemeißeltes ist,
denn wir können die Rahmenbedingungen gestalten, in der sie operiert, und genau deshalb brauchen wir nicht
den Menschen an die Technik anpassen, sondern wir müssen stattdessen Technologien und Rahmenbedingungen fördern,
die uns Menschen unterstützen und befähigen“, erklärte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein anlässlich
der am 19. September in Wien im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes stattfindenden Konferenz „Digitalisierung
der Arbeit“. An der Tagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten sowie
zahlreiche Expertinnen und Experten europäischer Institutionen und der Zivilgesellschaft teil.
Dabei ist vor allem der unklare Beschäftigungsstatus der Plattformarbeiterinnen und Plattformarbeiter im Hinblick
auf ihren sozialen Schutz sowie ihre Interessenvertretung für die Bundesministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz die größte Herausforderung, die es zu lösen gilt. Dieser rechtliche
Graubereich betrifft alle Arbeitsmärkte in Europa und bietet unterschiedliche Lösungsansätze, weshalb
„eine europaweite Regulierung angesichts der Vielfalt der Plattformen in Verbindung mit der Vielfalt der Sozialschutzsysteme
keine Lösung sein kann“, argumentierte Hartinger-Klein und verwies auf den hohen Wert des Subsidiaritätsprinzips
für den österreichischen Ratsvorsitz. Sie fügte an, dass „die Europäische Union durch die Prinzipien
der Säule der sozialen Rechte ihre Mitgliedstaaten zu einer aktiven Politik und entsprechenden Maßnahmen
ermutigen – und das Lernen durch Best-Practice-Beispiele fördern sollte.“
Die aktuelle Situation in Österreich wurde in einem nationalen Bericht einer Studie des Centre for European
Policy Studies (CEPS) und Eurofound präsentiert. Demnach werden, vor allem im Großraum Wien, Dienstleistungen
wie Essenszustellung oder Personentransporte zunehmend über Plattformen wie Foodora, Uber, oder Lieferservice.at
bereitgestellt.
„Hier gilt es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass Vorteile wie mehr
Flexibilität nicht durch mögliche Nachteile wie unsichere Einkommensverhältnisse oder Arbeitsplatzunsicherheit
untergraben werden“, unterstrich die Bundesministerin.
Dabei seien die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Absicherung unseres Wohlstands zu berücksichtigen, weshalb
die Bundesministerin eine aktive Politik, die sich ihrer Herausforderungen und Regelungsmöglichkeiten im Sinne
des Subsidiaritätsprinzips bewusst ist, forderte.
Abschließend erklärte Hartinger-Klein, dass die Ergebnisse der Konferenz dem Rat der Arbeits- und Sozialministerinnen
und -minister im Dezember 2018 vorgelegt werden sollen.
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