Ab sofort können sich Interessierte für die kommende Auktion bewerben. Die erste
5G-Versteigerung in Österreich ist für das 1. Quartal 2019 angesetzt.
Wien (rtr) - Am 19. September veröffentlichte die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Ausschreibungsunterlage
für die Frequenzen 3,4 bis 3,8 GHz. Im ersten Quartal 2019 wird die Versteigerung stattfinden. "Dieses
Mal haben wir vieles anders gemacht", erklärt Telekom-Regulator Johannes Gungl. "Die Versteigerung
dieses 5G-Pionierbands ist nicht mit der letzten Multiband-Auktion vergleichbar. Wir schaffen die besten Voraussetzungen
für 5G im Sinne des Regierungsprogramms und wir legen die optimale Basis für Österreichs Wirtschaft."
Im Vergleich zur Multiband-Auktion 2013 sind die Mindestgebote viel niedriger, das Auktionsdesign einfacher
sowie transparenter und es gab drei Konsultationen mit den Interessenten. Unmittelbar vor der Auktion wird es noch
Bieterschulungen und Probedurchläufe geben. Faire Preise, große Frequenzmengen und das erleichterte
"Infrastructure Sharing" werden Investitionen in den Ausbau fördern. Die Gliederung in Regionen
ermöglicht es kleineren Betreibern vor Ort maßgeschneiderte Angebote für die lokale Wirtschaft
zu schnüren.
Mindestgebote
Im Gegensatz zu den "wertvollen" 4G-Frequenzen der vergangenen Multiband-Auktion, gelangt diesmal
hochfrequentes Spektrum mit schlechteren Ausbreitungseigenschaften auf den Markt. Es hilft aber einerseits den
Mobilfunkern in den Städten hohe Bandbreiten anzubieten, andererseits kann es von regionalen Anbietern genutzt
werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen. Der Marktpreis für die Nutzungsrechte der Frequenzen
wird objektiv im Rahmen einer Auktion durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ein Wert wie bei der Multiband-Auktion
2013 ist nicht zu erwarten.
Die Summe der Mindestgebote von diesmal insgesamt nur etwa 30 Millionen Euro steht in keinem Vergleich zu rund
530 Millionen Euro im Jahr 2013. "Wir sind diesmal bezüglich der Mindestgebote sehr vorsichtig herangegangen",
sagt der Telekom-Regulator.
Produkt- und Auktionsdesign
Die Nutzungsrechte werden für ca. 20 Jahre bis Ende 2039 und in zwölf Regionen vergeben. Mit der
regionalen Stückelung sollen lokale Breitbandanbieter die Chance für den Markteintritt ins mobile Highspeed-Internet
bekommen. Grundsätzlich werden die Frequenzen technologieneutral vergeben, aber das Produktdesign bietet die
Flexibilität, um die Nutzungsbedingungen an zukünftige 5G-Standards anzupassen. Die Versteigerung in
Form der "Simple Clock Auction" (SCA) oder "Einfachen Clockauktion" ist so konzipiert, dass
die drei großen Mobilfunker durchgehende Frequenzbänder bundesweit ersteigern können. Außerdem
können sie gezielt für Ballungsräume bieten, wo sie wegen der vielen Surfenden mehr Spektrum brauchen
als am Land.
Die Auktion setzt sich aus zwei Phasen zusammen. Zuerst wird in der Vergabephase in mehreren Clockrunden für
die gewünschte Menge an Megahertz (MHz) in den zwölf Regionen geboten. Sollte nach den Clockrunden Spektrum
unverkauft bleiben, kann dieses in einer erneuten Bietrunde vergeben werden. Die Gewinner der Vergabephase bieten
dann in der Zuordnungsphase für die konkreten Blöcke, die sie im Spektrum brauchen.
Versorgungspflichten
Die Bundesregierung setzte sich mit der 5G-Strategie zum Ziel, einen raschen Ausbau voranzutreiben. Versorgungspflichten
unterstützen dies und verhindern ein Horten und Brachliegen von Frequenzen, um die Mitbewerber auszubooten.
"Je nach zugeteilter Frequenzmenge und Region muss ein erfolgreicher Bieter bis zu 1.000 Standorte versorgen.
Rund ein Drittel davon bis Ende des Jahres 2020", erklärt Gungl. Der Betreiber der Frequenzen muss dafür
einen Nachweis erbringen. Die TKK behält sich Überprüfungen vor und kann Pönalen für die
Nichteinhaltung der Versorgung verhängen.
Spektrumsbeschränkungen
Spektrumskappen geben an, wieviel MHz an Frequenzspektrum ein Bieter maximal ersteigern kann. Diese Beschränkung
wird eingezogen, damit nicht einzelne Bieter unverhältnismäßig viel Spektrum ersteigern und damit
den Wettbewerb verzerren oder monopolisieren können. Für die kommende Auktion dürfen in den Clockrunden
A1 und T-Mobile nur maximal 150 MHz und alle anderen höchstens 170 MHz der je 390 MHz pro Region ersteigern.
Bleiben nach den Clockrunden Frequenzen übrig und gibt es eine weitere Bietrunde, kann der Auktionator die
Beschränkungen lockern. Wenn also keine wettbewerblichen Bedenken bestehen, ist das absolute Maximum für
A1 160 MHz und für alle anderen 190 MHz; jeweils in allen Regionen.
Infrastructure Sharing: leichter und kostengünstiger Ausbau
Um den Ausbau neuer 5G-Sender zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen, ermöglicht die Ausschreibungsunterlage
das Teilen von Infrastruktur. Eingeschränkt wird diese Möglichkeit allerdings im Kernnetz und teilweise
bei den aktiven Teilen des Zugangsnetzes, etwa Sendeanlagen. Damit soll der Wettbewerb gesichert werden.
Gleichzeitig mit der Ausschreibungsunterlage veröffentlichte die TKK ihr aktualisiertes "Positionspapier
Infrastructure Sharing in Mobilfunknetzen". Es soll den Bietenden einen möglichst klaren rechtlichen
Rahmen für die anstehenden Vergaben und die damit verbundenen Investitionen geben.
Zeitplan
Die Auktion wird voraussichtlich im Februar 2019 starten; also in etwas mehr als vier Monaten. Mindestens zwei
Monate dauert die Ausschreibungsfrist, die heute beginnt. Noch einmal etwa zwei Monate nehmen Zulassung und Schulungen
zur Auktion in Anspruch. Das stellt eine rechtssichere, unkomplizierte und transparente Vergabe sicher. Die Frequenzzuteilung
selbst findet in der Regel innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Auktionsergebnisses durch die
TKK statt. Der Teilbereich 3.600 bis 3.800 MHz (LTE Band 43) ist ab Rechtskraft des Frequenzzuteilungsbescheids
nutzbar, der Teilbereich 3.410 bis 3.600 MHz (LTE Band 42) ist nach Ablauf der derzeitigen Frequenzzuteilung ab
1.1.2020 nutzbar.
Was ist die TKK und was sind ihre Aufgaben?
Telefon- und Internetleitungen sowie Mobilfunkfrequenzen sind begrenzt, der Telekom-Markt ist aber offen für
jeden Mitbewerber. Um die knappen Ressourcen fair zu verteilen und für einen nachhaltigen Wettbewerb zu sorgen,
wurde mit dem Telekommunikationsgesetz 1997 die Telekom-Control-Kommission ins Leben gerufen. Die weisungsfreie
Kommission setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Sie werden von der Bundesregierung für fünf Jahre
ernannt. An der Spitze steht eine Richterin oder ein Richter. Die TKK-Mitglieder werden in ihrer Arbeit vom Expertenteam
der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unterstützt.
|