VKI-Sammelklagen gegen VW

 

erstellt am
18. 09. 18
13:00 MEZ

Größte Klagswelle der Zweiten Republik – 10.000 Geschädigte – 60 Millionen Euro Streitwert – Klagen an 16 Landesgerichten
Wolfsburg/Wien (vki) - Am 18. September 2015 hat Volkwagen (VW) die Abgasmanipulationen erstmals öffentlich eingestanden. Drei Jahre sind seitdem vergangen und somit verstreichen am 18. September 2018 möglicherweise erste Verjährungsfristen für Ansprüche von Geschädigten des VW-Abgasskandals. Da vonseiten der Volkwagen AG keinerlei Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung bestand, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Frühjahr 2018 im Auftrag von Sozialministerium (BMASGK) und Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Unterstützung der ROLAND ProzessFinanz AG eine Sammelklagen-Aktion gestartet. Die Klagen wurden jetzt an allen 16 österreichischen Landesgerichten eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 60 Millionen Euro.

Bis zum 20.5.2018 haben sich über 10.000 geschädigte Verbraucher für die Teilnahme an den Sammelklagen angemeldet. Der VKI hat alle Fälle aufgearbeitet und Anfang September 9.872 Fälle bei Gericht eingeklagt. Es wurden dafür 16 Sammelklagen bei 16 Landesgerichten in Österreich gegen die VW AG eingebracht. Damit handelt es sich um die größte bisher dagewesene Klagswelle in Österreich.

Der Schaden für die betroffenen Verbraucher besteht darin, dass sie für ihre Fahrzeuge zu viel bezahlt haben bzw. dass ihre Fahrzeuge von einer Wertminderung betroffen sind. Aufgrund umfangreicher Erhebungen unter Einbeziehung von Sachverständigen wurde in den Sammelklagen ein Schaden von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Daneben wird bei jenen Fahrzeugen, die sich noch im Besitz der Betroffenen befinden, eine Haftung von VW für Folgeschäden geltend gemacht, insbesondere im Zusammenhang mit dem von VW nachgereichten Softwareupdate. Insgesamt beläuft sich der Streitwert aller 16 Sammelklagen auf rund 60 Millionen Euro. Das ergibt einen durchschnittlichen Streitwert von rund 6.000 Euro pro Fall.

Ein Rechenbeispiel zum eingeklagten Betrag: Ein Konsument hat beispielsweise einen VW Tiguan um 30.500 Euro gekauft. Der VKI klagt eine Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz ein. Daraus ergibt sich ein Anspruch in Höhe von 6.100 Euro. Hinzu kommt ein Feststellungsbegehren, das mit 500 Euro bewertet wird. Insgesamt macht der VKI daher Ansprüche mit einem Streitwert von 6.600 Euro für den Konsumenten gerichtlich geltend.

Der VKI arbeitet mit den zwei sehr renommierten und in Massenschadensfällen erfahrenen Anwälten Dr. Alexander Klauser (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) und Mag. Michael Poduschka (Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH) zusammen, mit denen das Konzept zu den VW-Sammelklagen gemeinsam entwickelt wurde.

Die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko aller 16 Sammelklagen übernommen. Die Verbraucher tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko, müssen aber – ausschließlich im Erfolgsfall – eine Erlösbeteiligung (Erfolgsquote) an ROLAND abführen.

„Der Startschuss für die Sammelklagswelle ist gefallen, jetzt werden wir alles daran setzen, dass Verbraucherrechte – so wie in anderen Massenschadenfällen – auch gegen VW erfolgreich durchgesetzt werden und die Machenschaften bei VW nicht folgenlos bleiben,“ betont Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI..

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.verbraucherrecht.at

 

 

 

 

 

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