LR Teschl-Hofmeister: Österreichweite Harmonisierung als Ziel
St. Pölten (nlk) - In der Regierungssitzung vom 18. September wurde der Beschluss zur Novelle des niederösterreichischen
Jugendschutzgesetzes gefasst. Die geplante Neuregelung beinhaltet neben der Ausweitung der Ausgehzeiten für
junge Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auch die Ausweitungen der Verbote für „Alkohol und
Tabakwaren“ von 16 auf 18 Jahre. „Durch unsere Arbeit in Niederösterreich haben wir einen entscheidenden Grundstein
für die österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze geschaffen. Es freut mich sehr, dass wir uns
österreichweit darauf einigen konnten, das gesetzliche Alter für den Tabakkonsum auf das in ganz Europa
übliche Alter von 18 Jahren anheben zu wollen“, so Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Nach
der Einbringung und der Beschlussfassung im Landtag soll die neue Jugendschutzregelung mit Jänner 2019 in
Kraft treten.
Die konkreten Änderungen der geplanten Novelle des NÖ Jugendgesetzes bringen neben der Anhebung bei den
Ausgehzeiten von 22 auf 23 Uhr bis 14 Jahre auch eine Anhebung auf Vollendung des 18. Lebensjahres bei gebranntem
Alkohol und beim Verkauf von Tabakwaren. „Bei den Ausgehzeiten gibt es künftig nur mehr zwei Zeiten, die sich
unsere Jugendlichen merken müssen. Unter 14 Jahre bis 23 Uhr und von 14 bis 16 Jahre bis 1 Uhr. Die Erziehungsberechtigten
bleiben natürlich weiterhin entscheidend für das Ausschöpfen der Grenzen“, so Teschl-Hofmeister.
„Durch diese Änderungen wird die lange geforderte österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze nun
Schritt für Schritt zur Wirklichkeit. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Einigungen
möglich gemacht haben“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.
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