Umsetzung der Teilprojekte Beurteilung in der Volksschule und Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule
des Pädagogik Pakets
Wien (bmbwf) - Bereits Anfang Mai wurde die Notwendigkeit wesentlicher Änderungen im österreichischen
Bildungssystem bekannt gemacht. Im Rahmen des damals vorgestellten Pädagogik Pakets, das sich aus sechs Vorhaben
zusammensetzt, werden nun die ersten Maßnahmen im Bereich der Volksschule und der Neuen Mittelschule gesetzt.
1. Beurteilung in der Volksschule:
- Bestehende Formen der Alternativen Beurteilung und der Benotung
durch Ziffern werden aufeinander abgestimmt.
- Ziel dieser Maßnahme ist es die Benotungssystematik
insgesamt aufzuwerten und die Leistungsbeurteilung in allen Schulstufen und Schularten zu präzisieren und
objektiv nachvollziehbarer zu gestalten.
- Die Option der alternativen Leistungsbeurteilung in Form
einer Information über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler bleibt schulautonom
bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe bestehen.
- An jenen Schulen, wo eine alternative Leistungsbeurteilung
besteht haben Eltern in Zukunft ein Anrecht auf eine zusätzliche Benotung durch Ziffern.
- An jenen Schulen (1. - 4. Schulstufe der Volks- und Sonderschule),
wo wiederum eine Benotung durch Ziffern erfolgt, wird diese um eine schriftliche Erläuterung ergänzt.
Diese hat die Form eines standardisierten Bewertungsrasters.
- Die bisher nur für die Neue Mittelschule vorgesehenen
Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche werden nun auch in allen Schulstufen der Volksschulen durchgeführt. Ziel
des Gesprächs ist die gemeinsame Erörterung des Leistungsstandes und der Leistungsstärken der Schülerin
oder des Schülers im Hinblick auf das jeweilige Bildungsziel.
- Schülerinnen und Schüler der Volksschulen sind
verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.
- Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen
setzt mit der zweiten Schulstufe ein. Bisher war ein Aufsteigen bis in die vierte Schulstufe möglich.
2. Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule:
- Die Neue Mittelschule wird zur Mittelschule weiterentwickelt.
Diese ist eine leistungsorientierte Schule, die die Schülerinnen und Schüler sowohl auf weiterführende
Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden äquivalent
zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert.
- Die Leistungsbeurteilung in der Mittelschule wird transparent
und leicht verständlich. Ab der sechsten Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen
Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache zwei Leistungsniveaus ("Standard" und "Standard
AHS") mit zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen eingeführt.
- Ab der sechsten Schulstufe ist – ergänzend zu den bisherigen
Differenzierungsmaßnahmen in der NMS – schulautonom das Einrichten von dauerhaften Gruppen möglich,
um Schülerinnen und Schüler gezielt nach den Leistungsniveaus "Standard" und "Standard
AHS" unterrichten und fördern zu können.
- Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik
und der Ersten Lebenden Fremdsprache wird die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher.
- Die Entscheidung, ob homogene oder heterogene Schülergruppen
geführt werden, wird am Schulstandort getroffen. Durch Maßnahmen der Differenzierung sowie der Begabungs-
und Begabtenförderung sollen Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des
jeweiligen Leistungsniveaus "Standard" bzw. "Standard AHS" geführt werden.
Im Zuge der Arbeiten zum Pädagogik Paket wird ein weiteres Vorhaben im Bereich der Polytechnischen Schulen
aufgegriffen.
3. Freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen:
- Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines
freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen für Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine
Schulpflicht an mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, wird die Durchlässigkeit im österreichischen
Bildungssystem verbessert.
- Härtefälle, die nach einer rückblickend falschen
Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges
hatten, werden damit verhindert.
Die Maßnahmen treten mit dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft.
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