EU-Vorgaben hinsichtlich Insolvenzabsicherung für den heimischen Tourismus endgültig
umgesetzt
Wien (pwk) - In Kürze soll die ergänzende Verordnung zur EU-Richtlinie über Pauschalreisen
und verbundene Reiseleistungen beschlossen werden. Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) hat sich stets für eine unternehmerfreundliche Umsetzung eingesetzt, weshalb der ursprünglich
geplante Verordnungstext noch verbessert werden konnte. Ab 1. Oktober 2018 sind Umsätze aus der Veranstaltung
von Pauschalreisen und der Vermittlung verbundener Reiseleistungen abzusichern und dem Bundesministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu melden. Die Absicherungshöhe beträgt 18% des relevanten
Umsatzes. In Spitzenmonaten haben Hoteliers als Veranstalter grundsätzlich 50% des maßgeblichen Umsatzes
abzusichern. Jene Veranstalter, die allerdings in einem Spitzenmonat mehr als 1 Mio. Euro Umsatz machen, haben
die Möglichkeit, in die allgemein gültige, niedrigere Absicherungshöhe von 18% zu wechseln. Während
bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen Anzahlungen bis 20 Tage vor Reiseantritt grundsätzlich
lediglich in Höhe von 20% erlaubt sind, können Beherbergungsbetriebe nun bei betragsmäßig
uneingeschränkter Risikoabdeckung, wie beispielsweise beim ÖHT-/WKÖ-Modell, höhere Anzahlungen
entgegennehmen.
Die von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und dem Fachverband Hotellerie entwickelte
Tourismusversicherung (www.tourismusversicherung.at) entspricht bereits jetzt allen Vorgaben dieser Verordnung
und es gelingt damit, einen verlässlichen und unbürokratischen Versicherungsschutz für die Hotellerie
anzubieten. Die entstehenden Kosten sind gering und der Versicherungsvertrag eignet sich für Hotels aller
Kategorien und Größen.
„Wesentlich für unsere Hotelbetriebe ist, dass sämtliche Meldepflichten gegenüber dem Ministerium
entfallen, weil wir uneingeschränkten Versicherungsschutz bieten“ skizziert der Generaldirektor der ÖHT,
Wolfgang Kleemann, den wohl zentralsten Vorteil des vom Fachverband Hotellerie mitentwickelten Modells.
„Bereits lange vor Inkrafttreten der Vorgaben, nämlich seit 15. Juni 2018, können sich unsere heimischen
Beherbergungsbetriebe mit dem ÖHT-/WKÖ-Modell absichern, womit diese jetzt nicht unter akutem Zugzwang
stehen“, erinnert Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie.
Bereits rund 120 Hotels haben die Tourismusversicherung abgeschlossen und Kooperationen wie etwa „Urlaub am Bauernhof“
sind geschlossen beigetreten.
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