Pauschalreiseverordnung tritt in Kraft

 

erstellt am
01. 10. 18
13:00 MEZ

EU-Vorgaben hinsichtlich Insolvenzabsicherung für den heimischen Tourismus endgültig umgesetzt
Wien (pwk) - In Kürze soll die ergänzende Verordnung zur EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen beschlossen werden. Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat sich stets für eine unternehmerfreundliche Umsetzung eingesetzt, weshalb der ursprünglich geplante Verordnungstext noch verbessert werden konnte. Ab 1. Oktober 2018 sind Umsätze aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und der Vermittlung verbundener Reiseleistungen abzusichern und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu melden. Die Absicherungshöhe beträgt 18% des relevanten Umsatzes. In Spitzenmonaten haben Hoteliers als Veranstalter grundsätzlich 50% des maßgeblichen Umsatzes abzusichern. Jene Veranstalter, die allerdings in einem Spitzenmonat mehr als 1 Mio. Euro Umsatz machen, haben die Möglichkeit, in die allgemein gültige, niedrigere Absicherungshöhe von 18% zu wechseln. Während bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen Anzahlungen bis 20 Tage vor Reiseantritt grundsätzlich lediglich in Höhe von 20% erlaubt sind, können Beherbergungsbetriebe nun bei betragsmäßig uneingeschränkter Risikoabdeckung, wie beispielsweise beim ÖHT-/WKÖ-Modell, höhere Anzahlungen entgegennehmen.

Die von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und dem Fachverband Hotellerie entwickelte Tourismusversicherung (www.tourismusversicherung.at) entspricht bereits jetzt allen Vorgaben dieser Verordnung und es gelingt damit, einen verlässlichen und unbürokratischen Versicherungsschutz für die Hotellerie anzubieten. Die entstehenden Kosten sind gering und der Versicherungsvertrag eignet sich für Hotels aller Kategorien und Größen.

„Wesentlich für unsere Hotelbetriebe ist, dass sämtliche Meldepflichten gegenüber dem Ministerium entfallen, weil wir uneingeschränkten Versicherungsschutz bieten“ skizziert der Generaldirektor der ÖHT, Wolfgang Kleemann, den wohl zentralsten Vorteil des vom Fachverband Hotellerie mitentwickelten Modells.

„Bereits lange vor Inkrafttreten der Vorgaben, nämlich seit 15. Juni 2018, können sich unsere heimischen Beherbergungsbetriebe mit dem ÖHT-/WKÖ-Modell absichern, womit diese jetzt nicht unter akutem Zugzwang stehen“, erinnert Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie.

Bereits rund 120 Hotels haben die Tourismusversicherung abgeschlossen und Kooperationen wie etwa „Urlaub am Bauernhof“ sind geschlossen beigetreten.

 

 

 

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