EU-Botschafter/EU-Wettbewerbsminister beschließen Einrichtung eines EU-weiten digitalen
Zugangstors
Wien (bmdw) - „Mit dem gestrigen Beschluss zum Single Digital Gateway sind wir auf dem Weg zu einem integrierten
Digitalen Binnenmarkt ein großes Stück weitergekommen. Mit der Einrichtung eines einheitlichen digitalen
Zugangstors auf EU-Ebene konnten wir den Grundstein legen, um unseren Unternehmen, aber auch unseren Bürgerinnen
und Bürgern grenzüberschreitende Tätigkeiten ohne großen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen,“
sagt Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Konkret soll
über das YourEurope-Portal ein digitales Zugangstor auf EU-Ebene eingerichtet werden, mit dem sich nationale
Portale verbinden werden, um einen einfachen und mehrsprachigen Zugang zu bestimmten Informationsbereichen in allen
Mitgliedstaaten zu bieten. Dieses Portal soll dann mit nationalen Verfahren und E-Government Angeboten verknüpft
werden, um Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU die vollständige Abwicklung von Verwaltungsverfahren
zu ermöglichen.
Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürger durch explizite
Zustimmung ihre Daten nach einmaliger Eingabe auch grenzüberschreitend zur Verfügung stellen können.
Diese Umsetzung des „only once“-Prinzips auf EU-Ebene führt zu einer Erleichterung z.B. bei einem Umzug in
einen anderen Mitgliedstaat oder bei der Unternehmensgründung. Durch die einmalige Dateneingabe sparen Bürgerinnen
und Bürgern sowie Unternehmen in Zukunft viel Zeit und Geld. Schätzungen der Europäischen Kommission
gehen von einer jährlichen Kosteneinsparung in Höhe von rund 50 Milliarden Euro durch die Einführung
des einheitlichen Online-Zugangstors aus. Häufig verwendete Verfahren, wie zum Beispiel die Einreichung einer
Einkommensteuererklärung, Beantragung einer Geburtsurkunde oder Studienbeihilfe, Um- oder Anmeldung eines
Gewerbes, An- und Abmeldung neuer Angestellter u.v.m. sollen über das EU-Portal vollständig digital durchgeführt
werden können.
|