Schramböck: Grenzüberschreitende
 Verwaltungsverfahren in Zukunft einfach digital

 

erstellt am
28. 09. 18
12:00 MEZ

EU-Botschafter/EU-Wettbewerbsminister beschließen Einrichtung eines EU-weiten digitalen Zugangstors
Wien (bmdw) - „Mit dem gestrigen Beschluss zum Single Digital Gateway sind wir auf dem Weg zu einem integrierten Digitalen Binnenmarkt ein großes Stück weitergekommen. Mit der Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors auf EU-Ebene konnten wir den Grundstein legen, um unseren Unternehmen, aber auch unseren Bürgerinnen und Bürgern grenzüberschreitende Tätigkeiten ohne großen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen,“ sagt Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Konkret soll über das YourEurope-Portal ein digitales Zugangstor auf EU-Ebene eingerichtet werden, mit dem sich nationale Portale verbinden werden, um einen einfachen und mehrsprachigen Zugang zu bestimmten Informationsbereichen in allen Mitgliedstaaten zu bieten. Dieses Portal soll dann mit nationalen Verfahren und E-Government Angeboten verknüpft werden, um Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU die vollständige Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu ermöglichen.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürger durch explizite Zustimmung ihre Daten nach einmaliger Eingabe auch grenzüberschreitend zur Verfügung stellen können. Diese Umsetzung des „only once“-Prinzips auf EU-Ebene führt zu einer Erleichterung z.B. bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat oder bei der Unternehmensgründung. Durch die einmalige Dateneingabe sparen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Zukunft viel Zeit und Geld. Schätzungen der Europäischen Kommission gehen von einer jährlichen Kosteneinsparung in Höhe von rund 50 Milliarden Euro durch die Einführung des einheitlichen Online-Zugangstors aus. Häufig verwendete Verfahren, wie zum Beispiel die Einreichung einer Einkommensteuererklärung, Beantragung einer Geburtsurkunde oder Studienbeihilfe, Um- oder Anmeldung eines Gewerbes, An- und Abmeldung neuer Angestellter u.v.m. sollen über das EU-Portal vollständig digital durchgeführt werden können.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.eu2018.at/de/

 

 

 

 

 

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