Nationalrat befasst sich mit Prüfbericht zur Bundespräsidentenwahl
Wien (pk) - Mit einer Veranstaltung Mitte September hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die
Diskussion über eine Wahlrechtsreform wieder in Schwung gebracht. Auch der Rechnungshof hat einige Reformvorschläge.
So sieht er etwa in Bezug auf die Abwicklung der Briefwahl und einheitliche Entschädigungen für WahlbeisitzerInnen
einigen Verbesserungsbedarf. Das geht aus einem Prüfbericht zur Bundespräsidentenwahl 2016 hervor, der
am 26. September im Nationalrat zur Diskussion stand. Wie Staatssekretärin Karoline Edtstadler bereits im
Rechnungshofausschuss betonte, hat das Innenministerium sämtliche in seinem Einflussbereich stehende Empfehlungen
umgesetzt, in einigen Bereichen braucht es aber gesetzliche Änderungen.
Konkret haben die PrüferInnen des Rechnungshofs die durch defekte Briefwahlkuverts notwendige Verschiebung
der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl unter die Lupe genommen und sind dabei unter anderem auch
auf einige Probleme rund um den Versand von Wahlkarten gestoßen. So weisen sie etwa darauf hin, dass es AuslandsösterreicherInnen
durch die bestehenden knappen Fristen nicht immer möglich ist, ihre Wahlkarte zeitgerecht an die Wahlbehörden
zurückzusenden. Zudem stehen die Gemeinden unter erheblichem Zeitdruck. Auch die Zustellung durch die Post
erfolgt nicht immer reibungslos.
Im Rahmen der Debatte bedankte sich Hermann Gahr (ÖVP) beim Rechnungshof für die zeitnahe und intensive
Auseinandersetzung mit den Pannen bei der Bundespräsidentenwahl und wies auf die bereits erfolgte Umsetzung
vieler Empfehlungen durch das Innenministerium hin. Man habe aus den Fehlern gelernt, bei den Nationalratswahlen
2017 habe es keine Probleme mehr gegeben, unterstrich er. Die Kosten für die notwendig gewordene Verschiebung
der zweiten Stichwahl haben ihm zufolge 5,2 Mio. € betragen.
Seitens der SPÖ erinnerte Karin Greiner daran, dass es schon 2010 Probleme mit schadhaften Briefwahlkuverts
gegeben habe. Zudem hob sie die Bedeutung einer rechtzeitigen und fundierten Schulung der Mitglieder der Wahlbehörden
hervor und appellierte in diesem Sinn an Innenminister Herbert Kickl, die E-Learning-Programme flächendeckend
zur Verfügung zu stellen. Positiv sind für sie laufende Gespräche zwischen dem Innenministerium
und der Post zur Vermeidung von Zustellproblemen.
Was diverse Reformvorschläge betrifft, zeigte sich Greiner grundsätzlich aufgeschlossen. Österreich
besitze insgesamt ein gutes Wahlrecht, die SPÖ stehe Verbesserungen aber positiv gegenüber, sagte sie.
So hält sie etwa den Wunsch, bereits am Wahltag ein endgültiges Wahlergebnis – inklusive Briefwahlstimmen
– zu haben, für nachvollziehbar. Allerdings müsse man entsprechende Rahmenbedingungen sicherstellen.
Alois Kainz (FPÖ) gab zu bedenken, dass die Rechtsstaatlichkeit einer Wahl nur dann gewährleistet werden
könne, wenn es gelinge, ein Aufplatzen von Wahlkarten zu verhindern. Wahlen seien das Fundament der Demokratie,
WählerInnen müssten ihre Stimme abgeben können, ohne dass Außenstehende Kenntnis über
ihr Stimmverhalten erhalten.
Das ist auch Erwin Preiner (SPÖ) ein Anliegen. Auch bei der Briefwahl müsse die geheime und freie Wahl
gewährleistet sein. Preiner sprach sich zudem für verpflichtende Schulungen für WahlbeisitzerInnen
bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch den Bund aus. Als "Hohn" wertete er die gesetzlich vorgesehene
Entschädigung von 12,5 € für WahlbeisitzerInnen, es brauche eine zeitgemäße Änderung
des Gebührenanspruchsgesetzes.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker verwies auf die Empfehlung des Rechnungshofs, bereits bei Ausschreibungen
konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Wahldrucksorten einzufordern. Dem habe das Innenministerium
bei der Nationalratswahl Rechnung getragen. In die Wahlrechtsreform wolle sie sich nicht einmischen, sagte Kraker,
das sei Sache der Abgeordneten. Der Bericht des Rechnungshofes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
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