Europäischer digitaler Binnenmarkt als
 Priorität bei Ratsvorsitz Konferenz

 

erstellt am
26. 09. 18
13:00 MEZ

Eu2018at - Konstruktiver Austausch zum Digitalen Binnenmarkt und der Umsetzung der Tallinner Ministererklärung
Wien (bmdw) - Bei der am 26. September in Wien stattfindenden High Level Conference on Digital & E-Government führten Ministerinnen und Minister sowie hochrangige Experten auf Beamtenebene einen konstruktiven Austausch zu wesentlichen E-Government- und Digitalisierungsthemen. „Wir haben im Ratsvorsitz-Trio mit Estland und Bulgarien beste Voraussetzungen, entscheidende Schritte hin zu einem digitalen Binnenmarkt in Europa zu schaffen. Die österreichische Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Ratsvorsitz-Prioritätensetzung zu einer entsprechenden Forcierung bekannt. Auch in Österreich wollen wir das Potential des Digitalen Binnenmarkt in Österreich bestmöglich nützen. Dass wir Vorteile für alle Userinnen und User und damit den Abbau von Nutzungsbarrieren in der Europäischen Union schaffen können, zeigt sich beispielsweise mit der Roaming-Richtlinie oder mit der Verordnung zum Einheitlichen Digitalen Zugangstor, die unter österreichischen Ratsvorsitz verabschiedet wird“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck am Rande der Konferenz.

Die Konferenz unter österreichischem Ratsvorsitz bildete einen geeigneten Rahmen um auf Ministerebene Herausforderungen, aber auch die nächsten Schritte im Rahmen des europäischen digitalen Binnenmarktes zu besprechen. Daneben war die Umsetzung zur Tallinner E-Government Ministererklärung aus 2017 in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ein wichtiges Konferenzthema. Hier zeigten sich höchst spannende Lösungen. So präsentierte beispielsweise Schweden eine innovative Blockchain-Lösung im Rahmen von Grundbuchstransaktionen. Slowenien zeigte neuste Ideen im Themenbereich von Big Data. „Unser Ziel war es, praxisnahe Best Practices aus den einzelnen Staaten vorzustellen, um damit die Umsetzung der Tallinner E-Government Ministererklärung für alle proaktiv und innovativ zu gestalten. Ich bin hocherfreut, dass wir die Innovationskraft der Verwaltung vorstellen konnten. Wir können damit einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Ministererklärung leisten. Unser Ziel, die Verwaltungen als Innovationsmotor zu positionieren, wurde heute einmal mehr unter Beweis gestellt“, so Schramböck.

Die Tallinner E-Government-Ministererklärung wurde im Rahmen des estnischen Ratsvorsitzes im Oktober 2017 von allen EU- und EWR-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die vorhergehende E-Government-Ministererklärung von Malmö stammt aus 2009. Sie enthält zum einen nachhaltige Elemente wie zum Beispiel die Weiterverfolgung des E-Government-Aktionsplan der EU. Zum anderen enthält sie auch eine Reihe aktueller Selbstverpflichtungen der Mitgliedsstaaten wie etwa das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden. Daneben sind Aufrufe an die Europäische Kommission mit konkreten Forderungen wie eine Forcierung von Open-Source Lösungen bei EU-Förderungen enthalten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.eu2018.at/de/

 

 

 

 

 

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