Gemeinsam rechtsstaatliche Standards stärken – Diskussion über E-Evidence, Brüssel
IIa-Verordnung und Rechtsstaatlichkeit
Prag/Berlin/Warschau/Wien (bmvrdj) - Im Vorfeld der nächsten Ratspräsidentschaftstermine besuchte
Bundesminister Josef Moser am 24. September seine Amtskollegen in Prag, Berlin und Warschau. Bei den Arbeitstreffen
wurden gemeinsame Lösungen gesucht. „Wir wollen vorbereitet in die Verhandlungen gehen. Ich bin zuversichtlich,
dass wir sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Weg finden werden“, sagte
Josef Moser vor den Arbeitsbesuchen.
Besserer grenzüberschreitender Zugang zu elektronischen Beweismitteln
Sein erstes Treffen fand in Prag mit dem tschechischen Justizminister, Jan Knežínek, statt. Dabei wurde
über das EU-Vorhaben „E-Evidence“ gesprochen. Dieser Legislativvorschlag der EU sieht einen besseren grenzüberschreitenden
Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen vor, die von Online-Diensten in einem anderen Staat gespeichert
sind. „Die Tschechische Republik bringt sich aktiv in die Verhandlungen ein und vertritt immer eine sehr klare
Position. Als Vorsitz ist es mir wichtig, einen Ausgleich der Interessen zu erzielen. Daher war es mir ein Anliegen,
heute über mögliche Lösungen mit meinem tschechischen Amtskollegen zu sprechen“, betonte Justizminister
Josef Moser nach dem Treffen. Einige Mitgliedstaaten möchten im Falle des Zugriffs anderer Mitgliedsstaaten
auf Daten von Internetdienstanbietern benachrichtigt werden. Tschechien zeigte sich kompromissbereit und war an
Lösungen im Einklang mit der Cybercrimekonvention des Europarates interessiert. Österreich setzt derzeit
alles daran, die Verhandlungen voranzutreiben und bis Dezember 2018 eine Allgemeine Ausrichtung zu erzielen.
Gemeinsam für effizientere Verfahrensabwicklungen bei Kindesentführungen
Nach seinem Arbeitsbesuch in Prag reiste Justizminister Josef Moser nach Berlin, um seine Amtskollegin Katarina
Barley zu treffen. Auch hier sprachen die Justizminister über das Thema „E-Evidence“ sowie über die Brüssel
II-a Verordnung. Diese sieht eine effizientere Verfahrensabwicklung bei Kindesentführungen durch eine Höchstfrist
von 18 Wochen vor. „Für dieses Dossier benötigen wir Einstimmigkeit im Rat. Mir ist es wichtig, dass
wir einen gemeinsamen Weg finden. Es geht um raschere und einfachere Verfahren im Interesse der Kinder. Das Kindeswohl
steht dabei sowohl für Deutschland als auch für Österreich an erster Stelle“, so Moser. In den nächsten
Ratsarbeitsgruppen wird weiter über den Verordnungstext verhandelt. Das Ziel ist eine formelle Annahme des
Dossiers im Dezember-Rat.
Keine Kompromisse beim Thema Rechtsstaatlichkeit
Der letzte Stopp am heutigen Tag führte Justizminister Josef Moser nach Warschau, Polen. Dort wurde er freundlich
vom polnischen Justizminister, Zbigniew Ziobro, empfangen. Auf der Tagesordnung standen zu Beginn die Themen „E-Evidence“,
Brüssel IIa-Verordnung und die Istanbul-Konvention.
Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. „Gewalt
gegen Frauen und Kinder hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Der EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention wäre
ein starkes politisches Signal für das Engagement der EU. Deshalb habe ich den polnischen Justizminister heute
um seine Unterstützung in dieser Frage gebeten“, erklärte der Justizminister.
Die beiden Minister sprachen auch über das Thema Rechtsstaatlichkeit. Justizminister Josef Moser legt während
des Vorsitzes einen großen Fokus auf dieses Thema. „Bei Rechtsstaatlichkeit darf es keine Kompromisse geben.
Deshalb war es mir ein großes Anliegen, eine Initiative auf Ebene der Justizminister zu starten, mit dem
Ziel, die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen zu stärken und gemeinsame rechtsstaatliche Standards zu
definieren. So wollen wir das Vertrauen der Staaten untereinander ausbauen und die grenzüberschreitende justizielle
Zusammenarbeit verbessern. Nationale grundrechtliche Standards sind die Grundlage der gegenseitigen Anerkennung
und des Vertrauens untereinander. Bis Jahresende sollen Schlussfolgerungen ausgearbeitet werden, die von allen
EU-Staaten unterstützt werden“, betonte Josef Moser beim Treffen.
Zum Artikel 7-Verfahren gegen Polen hielt der Minister fest: „Für das laufende Artikel 7-Verfahren gegen Polen
sowie das heute in die Wege geleitete Eilverfahren gilt selbstverständlich, dass Österreich als amtierender
Vorsitz die Rolle des ehrlichen Maklers einnimmt. Wir behandeln das Artikel 7-Verfahren im Rat sachlich und neutral.“
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